AGG – Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz im Arbeitsrecht
PAGELS ARBEITSRECHT FRANKFURT
Warum ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz so wichtig?
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet Diskriminierungen (Benachteiligungen) von Menschen aufgrund der ethnischen Herkunft, der sexuellen Orientierung, der Religionszugehörigkeit, des Geschlechts, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder aus rassistischen Gründen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz findet in allen Belangen des täglichen Lebens Anwendung, ganz gleich, ob im Privatleben oder beruflich. Betroffen sind alle Akteure wie Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Vermieter, Anbieter von Waren und Dienstleistungen.
Wie wird das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz angewendet?
Im Privatleben bei Geschäften des täglichen Lebens, zum Beispiel bei der Vermietung einer Wohnung, dem Anbieten von Bank- oder Versicherungsleistungen oder dem Besuch eines Restaurants oder Freizeiteinrichtungen, dürfen Vermieter beziehungsweise Dienstleister und sonstige Anbieter einzelne Personen nicht aufgrund der zuvor genannten Tatbestände benachteiligen.
Im Arbeitsrecht trifft das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Stellenausschreibungen und Stellenvergaben haben diskriminierungsfrei zu erfolgen. Einzelne Personen dürfen nicht von vorneherein von einer ausgeschriebenen Stelle ausgeschlossen werden. Eine unterschiedliche Behandlung aufgrund beruflicher Anforderungen, der Religionszugehörigkeit oder des Alters sind in Einzelfällen jedoch möglich. Erfordert die Verrichtung einer Arbeit entscheidende und wesentliche Anforderungen, ist eine Ungleichbehandlung ausnahmsweise möglich. Ist die Verrichtung einer Arbeit zum Beispiel mit einem regelmäßigen schweren körperlichen Einsatz verbunden, kann der Arbeitgeber eine zierliche Frau, die die physischen Voraussetzungen für die Verrichtung dieser schweren Arbeit offensichtlich nicht mitbringt, von dieser Stellenvergabe ausschließen. Gleiches gilt in dieser Situation für Bewerber mit einer körperlichen Behinderung. Die ordnungsgemäße Verrichtung der angebotenen Arbeit durch den Bewerber muss durch die persönliche Eignung gewährleistet sein.
Auch Arbeitnehmer sind unmittelbar durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz betroffen. Benachteiligungen einzelner Kollegen aus den im Gesetz genannten Gründen, die sich meistens durch Mobbing äußern, sind verboten. Besonders häufig betroffen sind Frauen, die Opfer sexueller Belästigung werden und ausländische Kollegen aufgrund rassistischer Diskriminierung. Arbeitnehmer, die sich nicht an diesen Grundsatz halten, müssen mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen wie Versetzung, Abmahnung oder Kündigung rechnen. Betroffene Arbeitnehmer haben Anspruch auf Schadenersatz. Wie hoch dieser ausfällt und wie dieser Anspruch am besten durchzusetzen ist, klärt ein Anwalt für Arbeitsrecht. Gegebenenfalls ist es sinnvoll, generell einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht für diese sensible Thematik hinzuziehen.
KANZLEI PAGELS
ARBEITSRECHT FRANKFURT
069-2980-1997