stars

Ausgezeichnet

stars
4.84 von 5 

Durchschnittsbewertung
aus 54 Bewertungen
von mehreren Portalen
anwalt.de

Ihr Anwalt für Tarifliche Eingruppierung

KANZLEI PAGELS

Falsch Eingruppiert?

Unter dem Begriff Eingruppierung versteht man die Einordnung der Tätigkeit eines Arbeitnehmers in eine bestimmte Vergütungsgruppe oder Entgeltgruppe innerhalb eines Tarifvertrages.

Anhand der Stufe der Vergütungs- oder Entgeltgruppe bemisst sich dann der Lohn des jeweiligen Arbeitnehmers. Die tarifliche Eingruppierung eines Arbeitnehmers entscheidet also über das zu zahlende Gehalt. Eine fehlerhafte Eingruppierung in eine zu niedrige Entgeltgruppe kann einen Arbeitnehmer schnell einige hundert Euro brutto im Monat kosten.

Schritt 1: Wir überprüfen Ihre Eingruppierung

Die Frage der richtigen Eingruppierung ist letztendlich eine Frage des Einkommens. Daher sollten Arbeitnehmer überprüfen, ob Sie richtig eingruppiert worden sind, denn die falsche Eingruppierung bedeutet einen Einkommensverlust beim Arbeitnehmer.

Schritt 2: Ihre rechtmäßige Eingruppierung durchsetzen.

Wir kennen die richtigen Argumente und Strategien, um ihre rechtmäßige Eingruppierung durchzusetzen. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin, um Ihre Chancen und Möglichkeiten kennenzulernen.

UNSERE MANDANTEN ÜBER UNS

stars 4.84 von 5
aus 54 Bewertungen von mehreren Portalen

Fakten zur tariflichen Eingruppierung




Korrekte Eingruppierung erzielen




Häufige Fragen zur Eingruppierung



Anwalt für Eingruppierungsklage

Sie haben Zweifel, dass Sie richtig eingruppiert wurden? Die Kanzlei Pagels aus Frankfurt hilft Ihnen kompetent bei fehlerhafter Eingruppierung, denn diese kostet Sie Monat für Monat bares Geld.

Wir bieten Ihnen daher folgende Leistungen an:

  • Überprüfung, ob die richtige Entgeltgruppe bei Ihnen zur Anwendung kommt.
  • Ermittlung und Bestimmung der korrekten Entgeltgruppe für Ihre Tätigkeit anhand des Tarifvertrages.
  • Geltendmachung der richtigen Entgeltgruppe gegenüber Ihrem Arbeitgeber:
    • ein außergerichtliches Anwaltsschreiben an Ihren Arbeitgeber oder wahlweise
    • ein durch uns formuliertes Schreiben, welches Sie Ihrem Arbeitgeber zustellen können – ohne dass die Einschaltung eines Rechtsanwaltes für Ihren Arbeitgeber ersichtlich wird.
  • Gerichtliche Eingruppierungsfeststellungsklage

Selbstverständlich kann die Überprüfung der Eingruppierung zunächst ohne Kenntnis Ihres Arbeitgebers erfolgen.

KANZLEI PAGELS HILFT BEI
TARIFLICHER EINGRUPPIERUNG
069-2980-1997

KANZLEI PAGELS
Arbeitsrecht für Frankfurt

Kontakt
Tel: 069 2980 1997
Fax: 069 2980 1998
info@kanzlei-pagels.de

Tarifliche Eingruppierung: 1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars
4,95 von 5 Punkten, basierend auf 39 abgegebenen Stimmen.
Loading...

Geschäftszeiten
Mittwochs 9:00h bis 12:00h
Derzeit nur Bestandsmandanten

Mitteilung

[contact-form-7 id=“1491″ title=“KontaktFormDSchutz“]

logo_brak
Logo-Mitglied-ARGE-Arbeitsrecht
Anwaltsverein Arbeitsrecht | Pagels Arbeitsrecht Frankfurt

AW-719612245