Lohnausfall

UNSERE LEISTUNGEN IM ARBEITSRECHT

Keine Gehaltszahlung erhalten oder der Arbeitgeber zahlt Lohn immer zu spät?

Sie haben den Ihnen zustehenden Lohn von Ihrem Arbeitgeber nicht zum sonst üblichen Zeitpunkt erhalten oder vielleicht seit mehr als einem Monat überhaupt keinen Lohn erhalten? Wann haben Sie einen Anspruch auf Zahlung des Gehaltes oder Lohns? Wann tritt die Fälligkeit des Lohnanspruches ein? Wann kann eine Lohnklage oder Gehaltsklage vor dem Arbeitsgericht erheben?

Arbeitnehmer haben bei Zahlungsverzug oder verspäteter Zahlung des Arbeitgebers vielfältige Möglichkeiten wie die Erhebung einer Lohnklage, der Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes oder Schadensersatz.

Lesen Sie folgende wichtige Hinweise zur Fälligkeit des Arbeitslohnes und Ihren Anspruch auf die Lohnzahlung. Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf eine pünktliche Lohnzahlung, denn in der Regel sind Arbeitnehmer darauf angewiesen durch eine pünktliche Lohnzahlung ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

Für weitergehende Fragen zum Thema Lohnausfall, Lohnklage und Lohnverzicht wenden Sie sich gerne im Rahmen einer Erstberatung an die Kanzlei Pagels in Frankfurt.









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BEI LOHNAUSFALL
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