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anwalt.de

Kanzlei Pagels 
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Arbeitsrecht für Frankfurt

069 - 2980 1997 Eingeschränkte Geschäftszeiten

Durch die Fokussierung der Rechtsanwaltskanzlei Pagels auf das Arbeitsrecht profitieren Sie von stets aktuellem Fachwissen Ihres Anwalts durch Fortbildungen, vertiefter anwaltlicher Erfahrung in arbeitsrechtlichen Verhandlungen sowie professioneller und strategischer Prozessführung vor dem Arbeitsgericht.

MIT UNSERER HILFE ZU IHREM RECHT

Wir verstehen es zu agieren, statt lediglich zu reagieren und auf diesem Weg Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen im Arbeitsrecht aktiv durchzusetzen – sowohl im Rahmen einer schnellen außergerichtlichen Einigung als auch im Gerichtsverfahren. Eine umfassende und sorgfältige Beratung ist für uns dabei selbstverständlich. 

Die Rechtsanwaltskanzlei Pagels vertritt Arbeitnehmer ebenso wie auch Arbeitgeber im Arbeitsrecht. Dies tun wir aus Überzeugung, denn nur wer beide Seiten vertritt kennt die Argumente der Gegenseite und kann diese vorwegnehmen oder bestmöglich abwehren. Unsere Tätigkeitsschwerpunkte als Rechtsanwalt liegen in Kündigungsschutzverfahren und Aufhebungsverträgen sowie der zugehörigen Verhandlung von Abfindungszahlungen. Darüber hinaus helfen wir ihnen neben Fragen zur tariflichen Eingruppierung und Beschlussverfahren gerne auch in allen weiteren Rechtsproblemen im Arbeitsrecht. Die Kanzlei Pagels finden Sie zentral in Frankfurt am Main am Oederweg / Ecke Oberweg.

Unser Standort in
Frankfurt am Main:
Sonnemannstrasse 14
60314 Frankfurt
T: 069 2980 1997
F: 069 2980 1998
IHRE SITUATION?
  • KURZFRISTIGE TERMINE

    Die Rechtsanwaltskanzlei Pagels bietet Ihnen zeitnahe Besprechungstermine an. Im Fall einer Kündigung in der Regel binnen 24 Stunden. Kontaktieren Sie Ihren Rechtsanwalt unverbindlich für eine telefonische Ersteinschätzung oder zur Terminvereinbarung.

  • KOMPETENT IM ARBEITSRECHT

    Durch unsere Fokussierung auf das Arbeitsrecht, regelmäßige Fortbildungen und fundierte Erfahrung in arbeitsrechtlichen Verhandlungen werden Sie durch uns stets optimal vertreten.

  • EARLYBIRD & LATENIGHT

    Wir sind von Montag bis Freitag 07:30h – 19:00h für Sie erreichbar. Nach Vereinbarung sind Termine auch außerhalb dieser Zeiten möglich. Sprechen Sie uns einfach an.

  • FAIRE KOSTEN

    Die Rechtsanwaltskanzlei Pagels  rechnet im Arbeitsrecht in der Regel nach den durch das Rechtsanwalts­­­vergütungs­gesetz (RVG) festgelegten Gebühren ab. Selbst­verständlich informieren wir Sie vorab und transparent über die Kosten.

  • PERSÖNLICH & DIREKT

    Sie haben bei uns einen festen Ansprechpartner, da Ihr Anwalt Ihren Fall durchgängig betreut. Wir klären Sie stets über die nächsten Schritte und Möglich­keiten auf und kommunizieren diese klar und verständlich mit Ihnen.

  • RECHTSSCHUTZVERSICHERT

    Rechtsschutzversicherte und Selbstzahler sind bei uns gleichermaßen willkommen. Wir arbeiten mit allen Rechtsschutz­versicherungen zusammen und übernehmen gern die anfallende Korrespondenz für Sie.

IHR ANWALT

Kontakt: 069 – 2980 1997
Eingeschränkte Geschäftszeiten

5 Sterne Bewertungen für Anwalt Arbeitsrecht

Ihre Zufriedenheit ist unser Ziel. Wir haben den Anspruch, dass bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen. Nach genauer Abstimmung mit Ihnen erfolgt die Verhandlung entsprechend Ihrer persönlichen Zielsetzung und Ihrem Risikoprofil.

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Anwalt Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Anwalt Arbeitsrecht für Führungskräfte

  • Feststellung des Status eines „Leitenden Angestellten“ im juristischen Sinne
  • Nachvertragliches Wettbewerbsverbot und Karenzentschädigung
  • Prüfung der Wirksamkeit einer Kündigung von Geschäftsführern und Führungskräften durch Ihren Rechtsanwalt
  • Bonuszahlung, Variable Gehaltsanteile und Tantiemen: Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Falle von Streitigkeiten oder beim Jobwechsel.
  • Verhandlung von Abfindungen mit Anwalt für Leitende Angestellte
  • Aufhebungsverträge zur Ihrem Vorteil gestalten und Freistellung bei Führungskräften verhandeln
  • Klärung von Arbeitnehmerhaftung bzw. Haftungsrisiken für Manager und leitende Angestellte
  • Überprüfung und Verhandlung von Arbeitsverträgen für Führungskräfte und Geschäftsführer
  • Entleitung: Durchsetzen von Beschäftigungsansprüchen bei Aufgabenentzug von leitenden Angestellten

Anwalt Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Arbeitsrecht für Betriebsräte

Anwaltskosten

  • Erstgespräch: Rufen Sie uns an und wir klären gemeinsam, ob das Hinzuziehen eines Anwalts in Ihrem Fall sinnvoll erscheint. Häufig ist jedoch eine ausführliche Erstberatung erforderlich, um Ihre Erfolgsaussichten solide einschätzen zu können – in diesem Fall vereinbaren wir einen Termin für die Erstberatung. Dieses erste telefonische Gespräch ist selbstverständlich für Sie kostenlos.
  • Erstberatung: Hat ihr Fall Aussicht auf Erfolg?: In der folgenden Erstberatung in der Kanzlei vor Ort klären wir mit Ihnen Ihre detaillierten Handlungsmöglichkeiten und jeweiligen juristischen und wirtschaftlichen Risiken und Erfolgsaussichten.
  • Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung: Wir rechnen in der Regel nach den Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab. Alle Anwälte müssen mindestens diese Gebühren erheben. Die jeweiligen voraussichtlich anfallenden Anwaltskosten teilen wir Ihnen stets vorab mit.

WIKI ARBEITSRECHT

Termination letter

Kündigungsschutz für Risikoträger

25 KWG (Kreditwesengesetz) regelt den Kündigungsschutz für sogenannte Risikoträger. Vereinfacht gesagt fallen unter diese Regelung alle Top Banker, „deren jährliche fixe Vergütung das Dreifache der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung überschreitet“, was einem Jahresverdienst von mehr als 220.000 Euro entspricht
Arbeitsrecht Corona FAQ

Corona Arbeitsrecht

Die Corona-Krise versetzt die Menschen und die deutsche Wirtschaft in eine noch nie zuvor dagewesene Situation. Da sich das Coronavirus ungehindert verbreitet, wenn wir unseren freien und selbstbestimmten Lebensstil, der für einen demokratischen Rechtsstaat selbstverständlich ist...
Arbeitnehmer Internetnutzung | Kanzlei Pagels Arbeitsrecht

Versetzungsklausel

Die Versetzungsklausel wird auch als Versetzungsvorbehalt bezeichnet. Dieser Vorbehalt steht dem Arbeitgeber zu, während die Arbeitnehmer keinen Einfluss auf diese arbeitsvertragliche Klausel haben, obwohl sie direkt davon betroffen sein können. Mit dieser Versetzungsklausel steht dem Arbeitgeber das einseitige Recht zu, einen Mitarbeiter zu versetzen, zum Beispiel in eine andere Stadt oder sogar ins Ausland.
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Arbeitsrecht für Frankfurt

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Fax: 069 2980 1998
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