Ihr Anwalt bei Abmahnungen
KANZLEI PAGELS
Kanzlei Pagels hilft bei einer Abmahnung im Arbeitsrecht
Die Abmahnung ist ein disziplinarisches Mittel des Arbeitgebers im Bereich des Arbeitsrechtes, ähnlich der „gelben“ Karte beim Fußball. Die Abmahnung wird dabei gern als Vorstufe zur „roten“ Karte gesehen, die dem Arbeitnehmer dann in Form der Kündigung präsentiert wird.
Häufig bedarf es vor dem Ausspruch einer wirksamen Kündigung zunächst einer Abmahnung durch den Arbeitgeber, um dem Arbeitnehmer den Ernst der Lage vor Augen zu führen. Eine Abmahnung stellt daher bereits eine ernstzunehmende Gefahr für Ihr Arbeitsverhältnis dar.
Abmahnung überprüfen und Ihr Recht durchsetzen
Gern beraten wir Sie in unserer Kanzlei in der Nähe des Oederweges, wenn Ihr Arbeitgeber sie abgemahnt hat oder Sie als Arbeitgeber eine wirksame Abmahnung aussprechen wollen, um möglicherweise eine Kündigung vorzubereiten.
Eine Abmahnung dient häufig der Vorbereitung einer Kündigung
Der Abmahnung im Arbeitsverhältnis kommt eine Warnfunktion und Rügefunktion für den Arbeitnehmer zu. Der Arbeitnehmer soll durch die Abmahnung auf sein Fehlverhalten hingewiesen werden und es soll Ihm die Konsequenz bei einem weiteren Fehlverhalten aufgezeigt werden.
Im Zusammenhang mit einer verhaltensbedingten Kündigung spielt die Erteilung einer Abmahnung eine entscheidende Rolle. Häufig dient die Abmahnung bereits der Vorbereitung einer verhaltensbedingten Kündigung und stellt für Arbeitgeber den ersten Meilenstein auf dem Weg zu einer wirksamen Kündigung dar.
Ist vor einer Kündigung immer eine Abmahnung erforderlich?
Ist meine Abmahnung wirksam? Form und Inhalt einer Abmahnung
Muss ich den Erhalt der Abmahnung unterschreiben?
Verhaltenstipps für Arbeitnehmer nach einer Abmahnung
Abmahnung aus der Personalakte entfernen?
Abmahnung: Das Wichtigste zusammengefasst
- Vor einer verhaltensbedingten Kündigung muss meist erst eine Abmahnung des Arbeitnehmers erfolgen.
- Die Abmahnung erfordert keine besonderen Formalitäten. Sie muss jedoch die Kriterien Warnfunktion und Rügefunktion erfüllen.
- Der Erhalt einer Abmahnung muss NICHT sofort schriftlich bestätigt werden.
- Bleiben Sie ruhig und sachlich, falls Sie eine Abmahnung erhalten. Holen Sie ggf. erst anwaltlichen Rat ein, bevor Sie reagieren.
- Ein im Arbeitsrecht erfahrener Anwalt kann überprüfen, ob Ihre Abmahnung wirksam ist und in diesem Fall die Abmahnung aus der Personalakte entfernen lassen.