Arbeitsvertrag

UNSERE LEISTUNGEN IM ARBEITSRECHT

Arbeitsvertrag: Die Kanzlei Pagels in Frankfurt überprüft Ihren Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag regelt die grundsätzlichen gegenseitigen Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Der Abschluss eines wirksamen Arbeitsvertrages setzt aber nicht unbedingt einen schriftlichen Vertrag voraus.

Ein schriftlicher Arbeitsvertrag enthält häufig Regelungen zu unterschiedlichen Bereichen wie Urlaub, Entgelt oder Lohnfortzahlung bei Krankheit. Die Arbeitsvertragsparteien sind relativ frei hinsichtlich der Ausgestaltung der einzelnen Regelungen im Arbeitsvertrag, diese werden nur durch gesetzliche Regelungen zum Schutz des Arbeitnehmers eingeschränkt.

Häufige Fragen zum Arbeitsvertrag






Was muss ein Arbeitsvertrag mindestens beinhalten?

Arbeitsverträge sind sehr unterschiedlich gestaltet. Einige enthalten nur die nötigsten Angaben wie Namen, Tätigkeit und Höhe des Arbeitslohnes. Andere Arbeitsverträge erstrecken sich über mehrere Seiten. Gerade bei verantwortungsvolleren Positionen ist es üblich, weitere Dinge wie Vertragsstrafe, Gratifikation oder Voraussetzungen für Bonuszahlungen, mitaufzunehmen.

Angaben zu den Arbeitsvertragsparteien

✓ Namen, Geburtsdatum, Anschrift

✓ Name, Rechtsform und Sitz

Angaben zum Beginn des Arbeitsverhältnisses

✓ Arbeitsbeginn

Fristen

✓ Dauer der Probezeit

✓ Kündigungsfristen

✓ Verfallsklauseln

Art des Beschäftigungsverhältnisses

✓ Unbefristetes Arbeitsverhältnis

✓ Befristetes Arbeitsverhältnis

✓ Meldepflicht zu Nebentätigkeiten

✓ Teilzeit-Arbeitsverhältnis

✓ Geringfügige Beschäftigung/Minijobber

✓ Elternzeitvertretung

Vergütung der Arbeitsleistung

✓ Monatslohn

✓ Stundenlohn

✓ Akkordlohn

✓ Zulagen wie z.B. Schmutzzulagen

Sonderzahlungen

✓ Gratifikationen

✓ Prämien

✓ Bonusregelungen

✓ Vermögenswirksame Leistungen wie Betriebsrente u.a.

Angaben zur Tätigkeit

✓ Jobbeschreibung

✓ Einsatzort

Angaben zum zeitlichen Tätigkeitsumfang

✓ Arbeitsbeginn & Ende

✓ Wochen-/Monatsarbeitszeit

✓ Arbeitszeitkonten

✓ Gleitzeitregelungen

Urlaub

✓ Anzahl der Urlaubstage

✓ Hinweise auf Betriebsferien

✓ Bankfeiertage

Nebenpflichten

✓ Bewahrung von Geschäftsgeheimnissen

✓ Regelungen zur Krankmeldung bereits ab dem 1. Tag oder erst am 3.Tag

✓ Meldepflicht zu Nebentätigkeiten

Vertragsstrafen

✓ Strafzahlung bei nicht Einhaltung der Kündigungsfrist durch den Arbeitnehmer

✓ Strafzahlung bei Nichtantritt der Stelle

Vertragliche Schlussbestimmungen

✓ Salvatorische Klausel

✓ Schriftformklausel

Änderung der Arbeitsvertrages


Werkvertrag, Dienstvertrag & Geschäftsführervertrag





Fazit zum Arbeitsvertrag

Ihr Arbeitgeber verlangt von Ihnen die Zahlung einer Vertragsstrafe, weil Sie die Kündigungsfrist nicht eingehalten haben oder den neuen Job gar nicht erst angetreten haben? Sie zu wenige Urlaubstage haben? Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen keinen Lohn mit Verweis auf einen fehlenden Arbeitsvertrag? Sie wollen Ihren Arbeitsvertrag noch vor der Unterschrift kompetent durch einen Anwalt prüfen lassen?

Die Kanzlei Pagels aus Frankfurt überprüft im Arbeitsrecht, ob die Klausel in Ihrem Arbeitsvertrag überhaupt wirksam ist. Lassen Sie Ihren Arbeitsvertrag durch die Kanzlei Pagels aus Frankfurt überprüfen. Wir überprüfen, ob die Vertragsstrafe in Ihrem Arbeitsvertrag rechtens ist und setzen Ihren Anspruch auf Entlohnung auch ohne Arbeitsvertrag durch oder sichern Ihre Rechte als Teilzeitkraft.

WIR ERSTELLEN UND
ÜBERPRÜFEN
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