Arbeitsvertrag
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Arbeitsvertrag: Die Kanzlei Pagels in Frankfurt überprüft Ihren Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag regelt die grundsätzlichen gegenseitigen Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Der Abschluss eines wirksamen Arbeitsvertrages setzt aber nicht unbedingt einen schriftlichen Vertrag voraus.
Ein schriftlicher Arbeitsvertrag enthält häufig Regelungen zu unterschiedlichen Bereichen wie Urlaub, Entgelt oder Lohnfortzahlung bei Krankheit. Die Arbeitsvertragsparteien sind relativ frei hinsichtlich der Ausgestaltung der einzelnen Regelungen im Arbeitsvertrag, diese werden nur durch gesetzliche Regelungen zum Schutz des Arbeitnehmers eingeschränkt.
Häufige Fragen zum Arbeitsvertrag
Ist ein mündlicher Arbeitsvertrag wirksam?
Kann ein befristeter Arbeitsvertrag mündlich vereinbart werden?
Besteht Dokumentationspflicht des Arbeitgebers über den Arbeitsvertrag
Es gibt keine Vereinbarung über die Bezahlung in meinem Arbeitsvertrag?
Keine Regelung zum Urlaub, Arbeitszeit oder Lohnfortzahlung im Arbeitsvertrag?
Haben Teilzeitkräfte gleiche Ansprüche wie eine Vollzeitkraft?
Was muss ein Arbeitsvertrag mindestens beinhalten?
Arbeitsverträge sind sehr unterschiedlich gestaltet. Einige enthalten nur die nötigsten Angaben wie Namen, Tätigkeit und Höhe des Arbeitslohnes. Andere Arbeitsverträge erstrecken sich über mehrere Seiten. Gerade bei verantwortungsvolleren Positionen ist es üblich, weitere Dinge wie Vertragsstrafe, Gratifikation oder Voraussetzungen für Bonuszahlungen, mitaufzunehmen.
Angaben zu den Arbeitsvertragsparteien
✓ Namen, Geburtsdatum, Anschrift
✓ Name, Rechtsform und Sitz
Angaben zum Beginn des Arbeitsverhältnisses
✓ Arbeitsbeginn
Fristen
✓ Dauer der Probezeit
✓ Kündigungsfristen
✓ Verfallsklauseln
Art des Beschäftigungsverhältnisses
✓ Unbefristetes Arbeitsverhältnis
✓ Befristetes Arbeitsverhältnis
✓ Meldepflicht zu Nebentätigkeiten
✓ Teilzeit-Arbeitsverhältnis
✓ Geringfügige Beschäftigung/Minijobber
✓ Elternzeitvertretung
Vergütung der Arbeitsleistung
✓ Monatslohn
✓ Stundenlohn
✓ Akkordlohn
✓ Zulagen wie z.B. Schmutzzulagen
Sonderzahlungen
✓ Gratifikationen
✓ Prämien
✓ Bonusregelungen
✓ Vermögenswirksame Leistungen wie Betriebsrente u.a.
Angaben zur Tätigkeit
✓ Jobbeschreibung
✓ Einsatzort
Angaben zum zeitlichen Tätigkeitsumfang
✓ Arbeitsbeginn & Ende
✓ Wochen-/Monatsarbeitszeit
✓ Arbeitszeitkonten
✓ Gleitzeitregelungen
Urlaub
✓ Anzahl der Urlaubstage
✓ Hinweise auf Betriebsferien
✓ Bankfeiertage
Nebenpflichten
✓ Bewahrung von Geschäftsgeheimnissen
✓ Regelungen zur Krankmeldung bereits ab dem 1. Tag oder erst am 3.Tag
✓ Meldepflicht zu Nebentätigkeiten
Vertragsstrafen
✓ Strafzahlung bei nicht Einhaltung der Kündigungsfrist durch den Arbeitnehmer
✓ Strafzahlung bei Nichtantritt der Stelle
Vertragliche Schlussbestimmungen
✓ Salvatorische Klausel
✓ Schriftformklausel
Änderung der Arbeitsvertrages
Vertragsänderungen oder Anpassungen eines bestehenden Arbeitsvertrages
Änderungskündigung erhalten - Wie richtig verhalten?
Werkvertrag, Dienstvertrag & Geschäftsführervertrag
Was ist ein Werkvertrag?
Was ist ein Dienstvertrag?
Unterschied zwischen Arbeitsvertag und Dienstvertrag
Was ist der Unterschied zwischen einem Werkvertrag und einem Dienstvertrag?
Geschäftsführeranstellungsvertrag
Fazit zum Arbeitsvertrag
Ihr Arbeitgeber verlangt von Ihnen die Zahlung einer Vertragsstrafe, weil Sie die Kündigungsfrist nicht eingehalten haben oder den neuen Job gar nicht erst angetreten haben? Sie zu wenige Urlaubstage haben? Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen keinen Lohn mit Verweis auf einen fehlenden Arbeitsvertrag? Sie wollen Ihren Arbeitsvertrag noch vor der Unterschrift kompetent durch einen Anwalt prüfen lassen?
Die Kanzlei Pagels aus Frankfurt überprüft im Arbeitsrecht, ob die Klausel in Ihrem Arbeitsvertrag überhaupt wirksam ist. Lassen Sie Ihren Arbeitsvertrag durch die Kanzlei Pagels aus Frankfurt überprüfen. Wir überprüfen, ob die Vertragsstrafe in Ihrem Arbeitsvertrag rechtens ist und setzen Ihren Anspruch auf Entlohnung auch ohne Arbeitsvertrag durch oder sichern Ihre Rechte als Teilzeitkraft.