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Ihr Anwalt für Abfindung in Frankfurt

Hohe Abfindung erhalten? Kanzlei Pagels verhandelt Ihre Abfindung.

Sie haben ein Abfindungsangebot von Ihrem Arbeitgeber erhalten? Ihr Arbeitsverhältnis soll gekündigt werden und Sie möchten eine Abfindung erhalten?

Gerne beraten wir Sie zum Thema Abfindung bei Kündigung und unterstützen Sie bei der Abfindungsverhandlung mit Ihrem Arbeitgeber mit unserer Fachwissen im Arbeitsrecht.

Schritt 1: Nichts voreilig unterschreiben – Rufen Sie uns an!

Lassen Sie sich nicht voreilig zum Abschluss einer Aufhebung mit Abfindung drängen. Nehmen Sie das Angebot wohlwollend zur Kenntnis und erbeten sich eine Bedenkzeit von einigen Tage. In dieser Zeit holen Sie sich fachkundigen Rat beim Anwalt.

Schritt 2: Wir überprüfen Ihren Anspruch auf Abfindung

Die Abfindung ist Ihre Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Insbesondere im Zusammenhang mit der Erhebung einer Kündigungsschutzklage wird häufig eine Abfindung gezahlt. Es kann einerseits Ansprüche auf Abfindung geben, andererseits ist die Abfindung häufig eine Verhandlungssache und kann dem Arbeitgeber mit geeigneten Strategien sinnvoll erscheinen.

Schritt 3: Abfindungsansprüche durchsetzen

Wir kennen erfolgversprechende Strategien zur Durchsetzung Ihrer Abfindung. Das individuelle Vorgehen in Ihrem Fall werden wir im Beratungsgespräch mit Ihnen erörtern.

UNSERE MANDANTEN ÜBER UNS

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Abfindung erhalten & Abfindungssumme

Steuerabgaben auf Abfindungen


Thema Abfindung Zusammengefasst:

  • Es besteht nur bei betriebsbedingten Kündigungen unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf eine Abfindung.
  • In der Praxis werden auch bei anderen Kündigungsarten häufig Abfindungen gezahlt.
  • Die Höhe der Abfindung hängt vom Alter des Arbeitnehmers, der Betriebszugehörigkeit, dem Aussicht auf Erfolg einer Kündigungsschutzklage und vielen weiteren Faktoren ab.

Wie können wir Ihnen als Anwalt im Arbeitsrecht bei Ihrer Abfindung helfen?

  • Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht kann die erzielbare Abfindungshöhe einschätzen und daher durch Verhandlungen eine hohe Abfindung für Sie erzielen.
  • Lassen Sie sich vor der Unterzeichnung des Abfindungsangebotes oder Aufhebungsvertrages beraten lassen, um arbeitsrechtliche oder steuerliche Nachteile zu vermeiden.

Lassen Sie sich nach einer Kündigung zum Thema Abfindung durch einen Anwalt beraten, besonders wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen gleich ein Abfindungsangebot unterbreitet. Durch die Erfahrung und die Fachkenntnisse im Arbeitsrecht sowie teilweise einschlägigen Branchenkenntnissen können wir, von der Kanzlei Pagels, sie effektiv bei Abfindungsverhandlungen unterstützen und beraten.

WIR VERHANDELN IHRE
ABFINDUNG IM ARBEITSRECHT
069-2980-1997

SPRECHEN SIE UNS AN

Einschätzung Ihrer Abfindung.

  Überprüfung Ihres Abfindungsvertrages auf kritische Klauseln.

  Verhandlung Ihrer Abfindung bzgl. der Abfindungssumme und weitere Bedingungen im Rahmen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

  069 29 80 19 97 

  Eingeschränkte Geschäftszeiten

AW-719612245