Anwalt für Betriebsräte
PAGELS ARBEITSRECHT FRANKFURT
Die Kanzlei Pagels Arbeitsrecht vertritt Betriebsräte gerichtlich und außergerichtlich bundesweit z.B. in der Einigungsstelle, im Beschlussverfahren oder auch bei der Gründung von Betriebsräten. Holen Sie sich mit uns einen kompetenten und starken Partner im Kollektivrecht an Ihre Seite.
JETZT ANRUFEN:
Im für sie unverbindlichen Erstgespräch versuchen wir zu erörtern, ob wir beim Rechtsproblem Ihres Betriebsrats helfen können und ggf. ob eine Kostenübernahme unserer Anwaltskosten durch den Arbeitgeber erfolgen muss.
Bundesweite Vertretung
Gerne vertreten wir sie als Betriebsrat auch bundesweit. Am Telefon per Videokonferenz oder bei Ihnen vor Ort – oder Sie besuchen uns in unserer Rechtsanwaltskanzlei in Frankfurt am Main.
Wann benötigen Betriebsräte einen Rechtsanwalt?
Der Betriebsrat hat die Aufgabe die Interessen des Arbeitnehmer gegen seinen Arbeitgeber zu vertreten. Sollte der Arbeitgeber seiner Verpflichtung nicht oder nur unzureichend nachkommen, dann kann der Betriebsrat seine Rechte versuchen über die Einigungsstelle durchzusetzen. Ist dies nicht erfolgreich, bleibt nur der Weg vor das Arbeitsgericht.
In beiden Fällen kann und sollte sich der Betriebsrat durch einen erfahrenen Anwalt für Betriebsräte vertreten lassen, um seine Rechte vor Gericht oder außergerichtlich bestmöglich durchzusetzen. Die Kosten für den Rechtsanwalt muss in der Regel der Arbeitgeber übernehmen – auch hierzu beraten wir Sie gerne.
Unsere Leistungen für Betriebsräte
- Vertretung in Beschlussverfahren
- Beratung zur Organisation von Betriebsratswahlen
- Anfechtung der Betriebsratswahl
- Gestaltung und Verhandlung und Geltendmachung von Betriebsvereinbarungen
- Vertretung in der Einigungsstelle
- Anfechtung von Einigungsstellensprüchen
- Beratung zu Rechten und Pflichten von Betriebsratsmitgliedern
- Anwaltliche Hilfe bei der Gründung von Betriebsräten
- Durchsetzung der Rechte zur Betrieblichen Mitbestimmung
- Beteiligungsrechte bei Einstellung, Eingruppierung und Versetzungen (§ 99 BetrVG)
- Mitbestimmungsrechte sowie Beteiligungsrechte nach § 87 BetrVG
- Unterlassungsansprüche nach Missachtung der Beteiligungsrechte des Betriebsrates
- Rechtsberatung zur Anhörung des Betriebsrates bei Kündigung
- Geltendmachung auf Schulung für Betriebsratsmitglieder prüfen und durchsetzen
- Freistellung von der Arbeit für Betriebsräte
- Durchsetzung von Auskunftsansprüchen sowie Unterrichtungsansprüchen
Wann muss der Arbeitgeber die Kosten für den Rechtsanwalt des Betriebsrats übernehmen?
Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) enthält mehrere Regelungen, die eine Beauftragung eines Rechtsanwaltes durch den Betriebsrat und die Übernahme der Rechtsanwaltskosten durch den Arbeitgeber vorsehen.
Insbesondere nach § 40 Abs 1. BetrVG müssen die Kosten des durch die betriebsratliche Tätigkeit vom Arbeitgeber getragen werden. Unter diesen Kosten versteht man zum einen die anwaltliche Vertretung des Betriebsrates vor dem Arbeitsgericht. Zum anderen aber auch die außergerichtliche Tätigkeit eines Anwalts zur Wahrung und Durchsetzung der Rechtsansprüche des Betriebsrates.
Schritt 1: Außergerichtliche gütliche Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erzielen
Bevor der Betriebsrat ein Gerichtsverfahren gegen den Arbeitgeber anstrengt, sollte zuerst versucht werden eine gütliche, außergerichtliche Einigung erzielt zu werden. Auch hier kann der Betriebsrat bereits berechtigt sein, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, um seine Interessen bestmöglich zu wahren.
Ziel muss es sein, das durch die Beauftragung des Anwaltes angenommen wird, dass eine gütliche Einigung mit dem Arbeitgeber wahrscheinlich ist. Kontaktieren Sie uns gerne, um eine Kostenübernahme des Rechtsanwalt bei außergerichtlicher Tätigkeit in Ihrem Fall abzuklären.
Schritt 2: Gerichtsverfahren und Übernahme der Anwaltskosten des Betriebsrats
Ist eine gütliche Einigung erfolglos, so bleibt dem Betriebsrat nur ein Verfahren gegen den Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht einzuleiten. In diesem Fall kann sich der Betriebsrat fast immer durch einen Anwalt vertreten lassen. Dies gilt natürlich unabhängig davon, ob das gerichtliche Verfahren von Arbeitgeberseite oder vom Betriebsrat angestrengt wurde.
Kontaktieren Sie uns unverbindlich, um festzustellen, ob eine anwaltliche Vertretung Ihres Betriebsrats vor Gericht und die entsprechende Kostenübernahme in Ihrem Fall möglich ist.
Sie müssen nicht einen von Ihrem Arbeitgeber vorgeschlagenen Anwalt, wie z.B. einen Rechtsanwalt der Gewerkschaft, annehmen. Sie als Betriebsrat können sich Ihren Anwalt frei wählen. Ausnahmen gelten nur, falls ein angestrengter Gerichtsprozess augenscheinlich keinen Erfolg haben kann – oder der Versuch einer gütlichen Einigung nicht unternommen wurde. Auch hierzu beraten wir Sie gerne.