Honorar

INFORMATIONEN ZU DEN ANWALTSKOSTEN

Faire Kosten

Sie werden bei der Kanzlei Pagels immer vorab über die voraussichtlichen anwaltlichen Kosten informiert, die in Ihrem konkreten Fall entstehen können. In der Regel rechnen wir nach den durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorgesehenen gesetzlichen Gebühren ab.  Sollte in Ihrem Fall eine abweichende Vergütung notwendig sein, so werden Sie auch in diesem Fall selbstverständlich vorab über die voraussichtlichen Kosten aufgeklärt.

Jetzt unverbindlich anrufen

Im für sie unverbindlichen Erstgespräch am Telefon versuchen wir abzuschätzen, ob bei Ihrem Rechtsproblem das Hinzuziehen eines Anwalts überhaupt sinnvoll erscheint.

Eine fundierte Einschätzung ihrer rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolgsaussichten kann jedoch meist nur im Rahmen einer ausführlichen Erstberatung in unserer Kanzlei erfolgen, bei der wir ihre individuellen Aspekte und Umstände berücksichtigen können. Gerne vereinbaren wir einen zeitnahen Termin mit Ihnen.

Tel: 069 2980 1997

Erstberatung im Arbeitsrecht

Im Rahmen der Erstberatung erörtern wir gemeinsam mit Ihnen die möglichen Lösungswege und wägen ab, mit welcher Strategie wir Ihre rechtlichen Ansprüche durchsetzen und dabei für Sie wirtschaftlich sinnvoll agieren.

 Inhalt der Erstberatung

  • Sie überlegen, ob eine gerichtliche oder außergerichtliche Vertretung durch einen Anwalt in Ihrem Fall sinnvoll ist? In der Erstberatung werden in diesem Fall ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Chancen und Risiken abgewogen und die voraussichtlich anfallenden Anwaltskosten erläutert. Nach der Erstberatung sollten Sie daher über die notwendigen Informationen verfügen, um über das weitere Vorgehen zu bestimmen.
  • In einigen Fällen möchten Sie nur eine juristische Fragestellung klären und erwarten keine Folgeaktion des Anwalts. In diesem Fall kann in der Erstberatung eine mündliche Bewertung der Rechtslage erfolgen.
  • Ein Anwaltsbrief ist im Rahmen einer Erstberatung nicht vorgesehen. Falls Sie daher im Anschluss an die Erstberatung z.B. einen Anwaltsbrief oder sonstige schriftliche Ausfertigungen benötigen, so wird dies in der Regel unabhängig von der Erstberatung nach dem jeweiligen Streitwert berechnet.

Kosten der anwaltlichen Erstberatung

Da eine erste Beratung von Fall zu Fall sehr unterschiedliche Aufwände und Beratungsbedürfnisse des Mandanten bedeuten kann, unterscheiden wir folgende Varianten für Selbstzahler:

  • Erstberatung bei erhaltener Kündigung durch den Arbeitgeber:
    • Erstberatung zur Kündigung:   140,00 EUR  (für Selbstzahler)
    • Wenn Ihre Rechtschutzversicherung der Erstberatung zustimmt, gilt diese Vergünstigung nicht und es wird normal nach RVG-Satz 226,10 EUR abgerechnet.
    • Dauer des Beratungsgespräches maximal 60 Minuten
    • z.B.: bei erhaltener Ordentlicher Kündigung, Fristloser Kündigung, Verhaltensbedingter Kündigung, Änderungskündigung, Verdachtskündigung, Krankheitsbedingter Kündigung oder Betriebsbedingte Kündigung.
  • Erstberatung zu allen anderen arbeitsrechtlichen Fragestellungen:
    • Normale Erstberatung nach RVG-Satz:   226,10 EUR
    • Dauer des Beratungsgespräches maximal 60 Minuten
    • Sollte darüber hinaus Beratungsbedarf bestehen, so wird ab der 60. Minute nach Zeitaufwand je 0,1 Stunden (6 Minuten) zu je 22,61 EUR abgerechnet.

Kosten für außergerichtliche und gerichtliche Vertretung

In der Regel rechnen wir in diesem Fall nach den Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab, welche sich nach dem Streitwert richten. Im Falle der gerichtlichen Vertretung wird der Streitwert dabei vom Gericht festgesetzt. Jeder Rechtsanwalt muss nach der Kammerordnung mindestens diese RVG-Gebühren erheben. Das heißt, dass auch eine Stundensatzvereinbarung diese Gebühren nicht unterschreiten darf.

Die Ermittlung des voraussichtlichen Streitwertes und die damit entsprechenden voraussichtlich anfallenden Rechtsanwaltskosten werden wir im Rahmen der Erstberatung mit Ihnen besprechen.

Beispiel für Kosten der Kündigungsschutzklage

Unter folgendem Link finden Sie eine Beispielrechnung für die Anwalts und Gerichtskosten im Falle einer Kündigungsschutzklage. Diese Beispielrechnung dienst als Orientierung und kann in Abhängigkeit von Ihren Bedürfnissen (z.B. Freistellungsvereinbarung) auch abweichen.

Rechtsschutzversichert?

Sie haben eine Rechtsschutzversicherung? Dann teilen Sie uns bitte Ihre Versicherungsnummer mit, diese findet sich z.B. auf der letzten Beitragsrechnung. Gern übernehmen wir dann kostenlos die Deckungsschutzanfrage bei Ihrer Versicherung sowie die Abwicklung des weiteren Schriftverkehrs mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Die Abrechnung der Anwaltsgebühren und Gerichtskosten erfolgt direkt und bequem mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt regelmäßig auch die Kosten einer Erstberatung beim Anwalt und trägt nicht nur im Fall eines Prozesses Ihre Anwaltskosten.

Die Rechtsschutzversicherung steht als Kostenträger im Interessenkonflikt mit Ihnen und wird Ihnen daher möglicherweise nicht immer den für Sie besten Weg vorschlagen, sondern den für die Versicherung kostengünstigsten Weg gehen. Suchen Sie sich daher Ihren Anwalt selbst aus und lassen Sie sich nicht von der Versicherung an einen Anwalt vermitteln oder gar mit einer telefonischen Beratung an einer Hotline der Versicherung abfertigen.

Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl beraten, denn eine anwaltliche Beratung ist unabhängig und nur Ihren Interessen als Mandant verpflichtet. Sie haben das Recht auf freie Anwaltswahl. Lassen Sie sich in der Kanzlei Pagels im Arbeitsrecht in Frankfurt beraten.

Beratungsschein und Prozesskostenhilfe (PKH)

Machen Sie sich keine Sorgen bezüglich anfallender Anwaltskosten und Prozesskosten. Wenn Sie keine ausreichenden finanziellen Mittel zur Verfügung haben, besteht die Möglichkeit beim Amtsgericht einen Antrag auf Gewährung von Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe zu stellen.

Sie müssen daher nicht auf eine anwaltliche Beratung zu einer arbeitgeberseitigen Kündigung, bei Erhebung einer Kündigungsschutzklage oder der Rechtsberatung in anderen Fällen verzichten. Bitte teilen Sie uns diesen Umstand schon bereits bei Vereinbarung des Termins mit, damit wir uns vorab um die notwendigen Formalitäten kümmern können.

Beratungsschein: Beratung durch einen Rechtsanwalt

Wenn Sie eine Erstberatung durch einen Rechtsanwalt erhalten wollen, aber nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, können Sie einen Antrag auf einen Beratungshilfeschein stellen.

Einen Beratungshilfeschein für eine Erstberatung können Sie beim Amtsgericht Frankfurt oder bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht beantragen.

Die Erteilung eines Beratungsscheins sollten Sie direkt persönlich beim Amtsgericht in Frankfurt beim Rechtspfleger im Gerichtsgebäude B beantragen. Die aktuellen Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte der Homepage des Amtsgerichts Frankfurt

Formular zur Erteilung des Beratungsscheins

Den Beratungsschein händigen Sie uns bitte bei der Erstberatung im Original aus und Sie erhalten im Gegenzug eine anwaltliche Beratung nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung. Die Anwaltskosten für die Beratung sind über den Beratungsschein gedeckt und werden aus der Staatskasse bezahlt. Sie haben lediglich eine Beratungshilfegebühr in Höhe von 15,00 EUR selbst zu tragen.

Für den Erhalt einer kostenlosen Beratung benötigen Sie nur den Beratungsschein und keine Prozesskostenhilfe!

Prozesskostenhilfe: Sie wollen eine Klage erheben oder sind bereits verklagt worden?

In diesem Fall ist der Antrag auf Prozesskostenhilfe der richtige Antrag. Den Antrag auf Prozesskostenhilfe, das heißt den Antrag auf finanzielle Unterstützung bei der Durchführung eines Gerichtsverfahrens, können Sie sich unter folgendem Link herunterladen:

http://www.justiz.de/formulare/zwi_bund/zp1a.pdf

Bitte bringen Sie den ausgefüllten Antrag auf Prozesskostenhilfe zum vereinbarten Termin in meiner Kanzlei in 2-facher Ausfertigung mit. Ich reiche diesen dann gern für Sie bei der zuständigen Stelle ein. Wahlweise können Sie den Antrag auf Prozesskostenhilfe auch persönlich beim Amtsgericht Frankfurt im Gebäude B abholen.

KOMPETENTE HILFE FÜR IHR
PROBLEM IM ARBEITSRECHT
069-2980-1997

KANZLEI PAGELS
Arbeitsrecht für Frankfurt

Kontakt
Tel: 069 2980 1997
Fax: 069 2980 1998
info@kanzlei-pagels.de

KONTAKT

[contact-form-7 id=“1491″ title=“KontaktFormDSchutz“]

logo_brak
Logo-Mitglied-ARGE-Arbeitsrecht
Anwaltsverein Arbeitsrecht | Pagels Arbeitsrecht Frankfurt
AW-719612245