Arbeitsbescheinigung
PAGELS ARBEITSRECHT FRANKFURT
Was ist eine Arbeitsbescheinigung?
Mit der Arbeitsbescheinigung bestätigt der Arbeitgeber der Bundesagentur für Arbeit die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Diese Bescheinigung begründet den Anspruch des Arbeitnehmers auf den Bezug von Arbeitslosengeld. Gemäß § 312 SGB ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Arbeitsbescheinigung auszustellen, da dieses Dokument ein wichtiger Faktor in der Entscheidungsfindung ist, ob Arbeitslosengeld zu gewähren ist oder nicht. Der Vordruck der Bundesagentur für Arbeit schreibt genau vor, welche Angaben diese Bescheinigung enthalten muss. Neben der Tätigkeitsbeschreibung erfolgt Angaben zur Dauer, eventuellen Unterbrechungen und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses. Ferner wird Auskunft über die Höhe des Arbeitsentgeltes und sonstigen Geldleistungen gegeben. Die Arbeitsbescheinigung ist ein wichtiges Dokument für die Geltendmachung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld. Eine Anwaltskanzlei mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht berät Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
KANZLEI PAGELS
ARBEITSRECHT FRANKFURT
069-2980-1997