Güteverhandlung

PAGELS ARBEITSRECHT FRANKFURT

Was ist eine Güteverhandlung im Arbeitsrecht?

Arbeitsrechtliche Verfahren unterscheiden sich in mancherlei Hinsicht von den zivilrechtlichen Gerichtsverfahren. Auf eine Klageeinreichung erfolgt im Arbeitsrecht immer eine Güteverhandlung. Wie der Begriff bereits andeutet, wird eine gütliche Einigung der Prozessparteien durch Vergleich angestrebt. Wenn möglich, soll der Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht mit dem Gütetermin erledigt sein.

Warum ist eine Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht sinnvoll?

Ziel ist, einen zeit- und kostenintensiven Gerichtsprozess zu vermeiden. Der im Arbeitsrecht anzuwendende Beschleunigungsgrundsatz fordert, dass zwischen Klageeinreichung und Güteverhandlung ein kurzes Zeitfenster besteht. Gemäß §§ 61a, 64a sind Kündigungsschutzprozesse beschleunigt zu behandeln. Nach der Klageeinreichung wird der Gütetermin innerhalb von sechs bis acht Wochen anberaumt. Maximal sind zwei bis drei gut begründete Verlegungsanträge möglich.

Neben dem Richter ist manchmal auch noch ein Besitzer zwecks Protokollführung anwesend. Nach Einführung in den Sachverhalt aus Sicht des Gerichts findet die Sachverhaltsermittlung statt. Da dem Gericht nur die Klageschrift vorliegt, da sich der Beklagte vor dem Gütetermin nicht zur Sache einlassen muss, ist es nun die Aufgabe des Gerichts zu ermitteln, was bis dato passiert ist. Im Fall einer Kündigung befragt das Gericht die beklagte Partei, welche Gründe genau zu dieser Situation geführt haben. Anschließend wird nach der Möglichkeit einer gütlichen Einigung gefragt. Beide Parteien sollten sich daher bereits im Vorfeld Gedanken darum machen, ob eine gütliche Einigung durch Vergleich möglich ist. Die Beteiligten müssen ihre Angebote durch entsprechende Fragestellung geschickt platzieren, um die Gegenseite für sich zu gewinnen.

Wie sieht der Vergleich der Güteverhandlung aus?

Im Fall einer Kündigungsschutzklage kann der Vergleich dahingehend aussehen, dass sich die Parteien über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die Ausstellung eines einwandfreien Zeugnisses und die Zahlung einer Abfindungssumme einigen. Kommt ein Vergleich zustande, wird dieser protokolliert und durch die Parteien genehmigt. Der gerichtliche Vergleich ist ein vollstreckbarer Titel, der die Ansprüche einer Partei gegen die andere, etwa bei Nichtzahlung, umgehend vollstrecken kann. Die Anberaumung einer zweiten Güteverhandlung ist immer dann sinnvoll, wenn sich die Parteien zwar grundlegend über einen Vergleich einig sind, jedoch noch entsprechende Informationen einzuholen sind. Eine mit einem Vergleich endende Güteverhandlung ist im Sinne beider Parteien anzustreben, um einen wenig erfreulichen Gerichtsprozess zu vermeiden. Daher sollten beide Parteien einen Anwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt hinzuziehen, um diesen Prozess zu begleiten.

KANZLEI PAGELS
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