Karenzentschädigung
PAGELS ARBEITSRECHT FRANKFURT
Was ist eine Karenzentschädigung im Arbeitsrecht?
Die Karenzentschädigung ist eine Zahlung, die im Bereich des Wettbewerbsverbots greift. Der betroffene Arbeitnehmer erhält eine Entschädigung dafür, dass er nach seinem Ausscheiden aus dem Unternehmen nicht für einen Mitbewerber seines Arbeitgebers tätig wird. Diese Tätigkeit würde als wettbewerbsschädigend eingestuft, da der Mitarbeiter sein Wissen, das er im Zuge seiner Tätigkeit bei dem bisherigen Arbeitgeber erlangt hat, zugunsten des Mitbewerbers einsetzen kann. Auch besteht die Möglichkeit der Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen.
Wie berechnet sich die Karenzentschädigung?
Um eine derartige geschäftsschädigende Tätigkeit zu unterbinden, zahlt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Karenzentschädigung, die zwar der Einkommenssteuerpflicht unterliegt, jedoch nicht sozialversicherungspflichtig ist. Laut § 74 wird der Arbeitgeber als Prinzipal bezeichnet, der hinsichtlich der Berechnungshöhe der Karenzzahlung den gesetzlichen Text übernehmen sollte, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein und ein verbindliches Wettbewerbsverbot zu erreichen. Eigene Formulierungen können aus verschiedenen Gründen zu einem unverbindlichen Wettbewerbsverbot führen. Berechnungsgrundlage ist „mindestens die Hälfte der zuletzt bezogenen vertragsgemäßen Leistungen“. Sie setzt sich aus dem monatlichen Gehalt und allen weiteren gezahlten vertragsgemäßen Leistungen wie Sonderzahlungen, Boni, Urlaubs- und Weihnachtsgeld zusammen. Übersteigen die Karenzentschädigung und die Einnahmen aus einem anderweitigen Verdienst zusammen 110 Prozent der bisherigen vertragsgemäßen Leistungen, ist diese Zahlung anzurechnen.
Nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen ist der Zahlungsempfänger zwar nicht gehalten, jede anderweitige Tätigkeit aufzunehmen, allerdings darf er ein zumutbares Arbeitsangebot auch nicht einfach ohne sachliche Gründe ausschlagen. In diesem Fall spricht der Gesetzgeber von böswilligem Unterlassen. Die Hürden für diese Böswilligkeit sind jedoch hoch angesetzt, denn Art. 12 Grundgesetz garantiert die freie Berufswahl, die auch die negative Berufsfreiheit umfasst, also den Entschluss, nicht tätig zu werden. Schnell können Fehler aufgrund von Unwissenheit in der Vereinbarung zur Karenzentschädigung auftauchen. Daher ist es sinnvoll, einen Rechtsanwalt, der sich im Arbeitsrecht auskennt, mit dem Aufsetzen dieser Vereinbarung zu betrauen.
KANZLEI PAGELS
ARBEITSRECHT FRANKFURT
069-2980-1997