Öffentlicher Dienst

PAGELS ARBEITSRECHT FRANKFURT

Unter den Begriff öffentlicher Dienst fallen Tätigkeiten und Infrastrukturen, die ein intakter Staat benötigt, damit die Bürger sicher, frei und gleichberechtigt leben können. Zu einer intakten Infrastruktur gehören zum Beispiel ein funktionierender Rechtsstaat mit Gerichten, Polizei und vielfältigen Verwaltungsstrukturen, ein flächendeckendes Gesundheits- und Bildungswesen sowie gut ausgebaute Transportwege und Verkehrsnetze. Diese Liste ließe sich noch beliebig fortsetzen, denn ein wirtschaftlich, politisch und finanziell starker Rechtsstaat benötigt zahlreiche Einrichtungen, die öffentliche Tätigkeiten im Interesse aller Bürger verrichten.

Welche Arbeitgeber und Arbeitnehmer gehören zum Öffentlichen Dienst?

Zum Bereich der öffentlichen Arbeitgeber gehören der Bund, Länder, Kommunen sowie die Sozialversicherungen einschließlich der Bundesagentur für Arbeit. Umgangssprachlich wird der öffentliche Dienst auch als Staatsdienst bezeichnet. Das Beschäftigungsverhältnis der im öffentlichen Dienst angestellten Personen wird als Dienstverhältnis bezeichnet. In diesem Bereich sind Beamte und weitere auf der Grundlage des öffentlichen Rechts beschäftigte Personen wie Richter, Rechtsreferendare tätig. Arbeitnehmer, die in keine dieser beiden Kategorien fallen, sind als Angestellte in öffentlich-rechtlichen Körperschaften und Anstalten sowie in Stiftungen tätig. Sie werden als Tarifbeschäftigte bezeichnet.

Angestellte und Beamte im öffentlichen Dienst

Viele Menschen bringen mit dem Begriff öffentlicher Dienst vorzugsweise Beamte in Verbindung. Die Begriffe öffentlicher Dienst und Beamte werden häufig synonym verwendet, was jedoch nicht richtig ist. Im öffentlichen Dienst sind nicht nur Beamte, sondern auch Angestellte und Arbeiter tätig. Der Unterschied besteht dahingehend, dass Angestellte und Arbeiter nicht verbeamtet sind und damit weniger Vorteile genießen als ihre Kollegen mit Beamtenstatus, zum Beispiel Unkündbarkeit und Befreiung von der Sozialversicherungspflicht. Für das Beschäftigungsverhältnis bei Bund und Kommunen gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Rechtsgrundlagen sind das Öffentliche Dienstrecht, das Beamtenrecht, das Deutsche Richterrecht, das Verwaltungsrecht sowie das Soldatenrecht.

Ein Rechtsanwalt mit dem Fachgebiet Arbeitsrecht kennt sich mit den einzelnen Gesetzen aus und bietet kompetente Rechtsberatung bei einzelnen Rechtsfragen.

KANZLEI PAGELS
ARBEITSRECHT FRANKFURT
069-2980-1997

IHR RECHTSANWALT IM ARBEITSRECHT

Unsere Leistungen im Arbeitsrecht

KANZLEI PAGELS
Arbeitsrecht für Frankfurt

Kontakt
Tel: 069 2980 1997
Fax: 069 2980 1998

KONTAKT

[contact-form-7 id=“1491″ title=“KontaktFormDSchutz“]

logo_brak
Logo-Mitglied-ARGE-Arbeitsrecht
Anwaltsverein Arbeitsrecht | Pagels Arbeitsrecht Frankfurt
AW-719612245