Zwischenzeugnis

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Was ist ein Zwischenzeugnis?

Wie das Arbeitszeugnis enthält auch das Zwischenzeugnis ein Leistungsprofil des Arbeitnehmers. Das Zwischenzeugnis wird jedoch nicht bei Beendigung, sondern während des Arbeitsverhältnisses ausgestellt.

Einen genereller Rechtsanspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Ausstellung eines Zwischenzeugnisses besteht jedoch nicht. Besteht ein triftiger Grund, kann der Arbeitnehmer jedoch auf Ausstellung eines Zwischenzeugnisses bestehen. Was unter einem triftigen Grund zu verstehen ist, wird in der Regel im Tarifvertrag festgelegt. Ein Zwischenzeugnis kann ausgestellt werden, wenn die langjährige Arbeitsleistung des Arbeitnehmers bisher noch nicht beurteilt wurde.

Der häufigste Grund ist jedoch die bevorstehende Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ob das Arbeitsverhältnis auf Initiative des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers beendet wird, spielt keine Rolle. Weitere Gründe können ein Arbeitsplatz- oder Vorgesetztenwechsel innerhalb des Unternehmens sein. Ein Anwalt für Arbeitsrecht berät Arbeitnehmer, wenn sich der Arbeitgeber weigern sollte, ein Zwischenzeugnis auszustellen.

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