Kündigungsschutzklage: Kanzlei Pagels
PAGELS ARBEITSRECHT FRANKFURT
Sie möchten eine Kündigungsschutzklage erheben?
Sie haben eine Kündigung erhalten und überlegen, ob Sie eine Kündigungsschutzklage anstrengen möchten? Wir erklären Ihnen den typischen Ablauf eines Mandates nach dem Erhalt einer Kündigung bei der Rechtsanwaltskanzlei Pagels.
Ablauf des Mandats
Termin vereinbaren: Erster Informationsaustausch mit dem Rechtsanwalt
Bei Kündigung rechtzeitig zum Anwalt
Nach Erhalt der Kündigung ist es wichtig zeitnah einen Termin beim Rechtsanwalt zu vereinbaren, denn die Erhebung einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht muss innerhalb der 3 Wochenfrist erfolgen.
Warten Sie nicht unnötig nach Erhalt der Kündigung mit einer Terminvereinbarung zur Erstberatung, sondern kontaktieren Sie einen im Arbeitsrecht tätigen Rechtsanwalt und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
Vereinbaren Sie telefonisch einen Termin zur Erstberatung nach Kündigung in der Kanzlei Pagels in Frankfurt. In der Regel können wir Ihnen beim Erhalt einer Kündigung einen Termin binnen 24 Stunden ermöglichen, sofern Sie dies wünschen.
Erstgespräch am Telefon
Wir führen nach Ihrer Terminanfrage im Sekretariat stets ein erstes unverbindliches Telefonat mit Ihnen. Ziel ist es erste Informationen über Ihren Fall auszutauschen, damit wir uns optimal auf den vereinbarten Termin vorbereiten und gemeinsam mit Ihnen die Grundlagen für ein mögliches Mandat erörtern können. Für dieses Telefonat mit dem Anwalt entstehen Ihnen selbstverständlich noch keine Kosten.
Termin zur Erstberatung vereinbaren
Wenn die Grundvoraussetzungen für eine Anfechtung Ihrer Kündigung gegeben sind, erfolgt als nächster Schritt der persönliche Termin zur Erstberatung in der Kanzlei Pagels im Frankfurter Nordend. Gern können Sie unsere Parkplätze im Hof nutzen. Die Inhalte dieser Erstberatung stellen wir Ihnen in den folgenden Abschnitten vor.
Erstberatung: Aufarbeitung des Kündigungsgrundes
Im Rahmen des Erstberatungstermins wird der Rechtsanwalt sich ausreichend Zeit nehmen, um von Ihnen die notwendigen Informationen zu erhalten.
Aufarbeitung des Kündigungsgrundes
Die sorgfältige Aufarbeitung des Sachverhaltes, der einer Kündigung des Arbeitsplatzes zu Grunde liegt, ist eine wesentliche Voraussetzung, damit der Rechtsanwalt die Wirksamkeit der Kündigung durch den Arbeitgeber beurteilen kann. In diesem Schritt werden damit auch die Erfolgsaussichten einer möglichen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht und das entsprechende Prozessrisiko eingeschätzt.
Aussicht auf Abfindungszahlung
Ebenso ist eine ausführliche Auseinandersetzung mit dem Arbeitsverhältnis für die Bewertung notwendig, ob Verhandlungen mit dem Arbeitgeber über die Zahlung einer Abfindung sinnvoll sind und in welcher Höhe sich diese Abfindung bewegen könnte. Die Höhe der Abfindung steigt häufig proportional im Verhältnis zu dem Prozessrisiko des Arbeitgebers.
In dem ersten Teil des Beratungstermins geht es daher darum, die Informationen zu dem Arbeitsverhältnis und aller Begleitumstände der Kündigung zu sammeln und zu beleuchten. Denn in der Regel kommt eine Kündigung nur sehr selten aus heiterem Himmel, sondern häufig gibt es eine relevante Vorgeschichte. Wir erarbeiten mit ihnen gemeinsam die möglichen Gründe für eine Arbeitgeberkündigung und analysieren ihr individuelles Arbeitsverhältnis ebenso wie Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt und Ihre persönliche Gesamtsituation.
Erstberatung: Einschätzung der Wirksamkeit Ihrer Kündigung und Erfolgsaussichten eines Kündigungsschussprozesses
Erfolgsaussicht einer Kündigungsschutzklage
Nach der Sachverhaltsklärung gebe ich Ihnen eine erste Einschätzung hinsichtlich der Wirksamkeit der durch ihren Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung und teile Ihnen meine Einschätzung hinsichtlich der Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage oder bezüglich der Chancen auf Zahlung einer Abfindung mit.
Sie erhalten durch die Erstberatung die Möglichkeit sich auf Grund einer fundierten juristischen Einschätzung für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht zu entscheiden oder aber es bei der Erstberatung zu belassen und nicht weiter gegen die Kündigung vorzugehen.
Abwägung von Chancen und Risiken einer Kündigungsschutzklage
Eine Kündigungsschutzklage sollte in der Regel nur dann angestrengt werden, wenn Sie einen finanziellen Vorteil (durch eine Abfindungszahlung oder Weiterbeschäftigung) erwarten können. Dazu werden wir Sie neben ihren Erfolgsaussichten ebenso über die möglichen anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten aufklären.
Entwicklung einer Strategie in Ihrem konkreten Fall
Ich zeige Ihnen innerhalb der Erstberatung verschiedene Möglichkeiten auf und ermittle mit Ihnen gemeinsam die zu ihren Zielen passende und für Sie wirtschaftlich sinnvolle Strategie.
Arbeitsplatz erhalten oder hohe Abfindung anstreben?
Sie haben sich nach der Erstberatung im Arbeitsrecht in der Kanzlei Pagels in Frankfurt entschieden, dass Sie sich gegen die Kündigung Ihres Arbeitgebers wehren möchten.
Dann stellen wir einen gemeinsam eine Strategie auf und entwickeln in dem ausführlichen Beratungsgespräch einen „Schlachtplan“ für ihren konkreten Fall und Sie schauen nach dem Beratungstermin mit einer Perspektive in die Zukunft.
Wollen Sie in erster Linie ihren Arbeitsplatz behalten oder lieber eine großzügige Abfindung? Ist zudem ein gutes Arbeitszeugnis wichtig für Sie, um einen neuen Job zu bekommen und Ihre berufliche Zukunft zu sichern? Haben Sie noch viel Resturlaub und Überstunden?
Sie haben sich für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage entschieden?
3-Wochen-Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage beachten
Eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht kann auch dann taktisch sinnvoll sein, wenn überhaupt kein Rückkehrwillen auf den Arbeitsplatz besteht.
Eine Kündigungsschutzklage muss gemäß § 4 KSchG innerhalb einer Drei-Wochen Frist vor dem Arbeitsgericht erhoben werden. Wird eine Kündigungsschutzklage nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Kündigung als wirksam. Egal ob sie an sich bereits unwirksam ist oder Mängel aufweist. Diese sogenannte Fiktionswirkung ist in § 7 KSchG geregelt.
Außergerichtliche Einigung nur innerhalb der 3-Wochen-Frist
Daher kann auf das Erheben einer Kündigungsschutzklage nur verzichtet werden, wenn innerhalb der Drei-Wochen Frist mit dem Arbeitgeber eine außergerichtliche Einigung zu erzielen ist. Erfahrungsgemäß gestaltet sich dies häufig schwierig, so dass zur Einhaltung der Frist prophylaktisch Klage erhoben werden muss.
Im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses ist dann auch der Arbeitgeber regelmäßig anwaltlich vertreten und vor diesem Hintergrund lassen sich häufig noch im laufenden Prozessverfahren durch die Anwälte einvernehmliche Lösungen finden ohne, dass es zum Urteil durch das Arbeitsgericht kommt.
Kosten der Kündigungsschutzklage
Pauschale von 140,00 EUR für eine Erstberatung nach erfolgter Kündigung
Erstberatung bei Kündigung zum Pauschalpreis von 140,00 EUR
Die Erstberatung bietet Ihnen hierbei eine erste anwaltliche Einschätzung Ihrer Situation, wie zum Beispiel eine Einschätzung zu der Wirksamkeit der Kündigung und den Erfolgsaussichten hinsichtlich einer Kündigungsschutzklage oder den Chancen auf die Zahlung einer Abfindung durch den Arbeitgeber.
Die Erstberatung bei erfolgter Kündigung können wir zu diesem Pauschalpreis anbieten, da durch unsere umfangreiche Erfahrung im Bereich Kündigung und Kündigungsschutzklage meist keine zeitaufwändige Recherche der aktuellen Rechtslage zu Ihrer Situation notwendig ist. Mit hoher Wahrscheinlichkeit ähnelt Ihr Fall einem unser zahlreichen bereits erfolgreich abgeschlossenen Kündigungsverfahren.
Selbstverständlich erhalten Sie eine auf ihre persönliche Situation und ihr Rechtsproblem individuell abgestimmte Beratung. Nach der Erstberatung kennen Sie Ihre Erfolgsaussichten sowie mögliche Risiken und wissen, ob die Chemie zwischen Ihnen und dem Anwalt stimmt. Sie haben jetzt alle notwendigen Informationen um zu entscheiden, ob und wie Sie mit unserer Hilfe gegen Ihre Kündigung vorgehen wollen.
Weitere Informationen zur Erstberatung finden Sie hier.
Abrechnung nach den Gebühren laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetzt (RVG)
Wir klären Sie vorher über die voraussichtlich anfallenden Kosten eines Kündigungsschutzverfahrens auf. In Kündigungsschutzverfahren rechnen wir in der Regel nach den gesetzlich festgelegten Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab.
Während des Kündigungsschutzprozesses können sich verschiedene Wege zum bestmöglichen Ziel ergeben. So kann sich z.B. während der Verhandlungen zeigen, ob ein Vergleich unter den Parteien erzielt werden kann oder ob ein richterliches Urteil gesprochen werden soll. Über die jeweiligen Anwalts- und Gerichtskosten sowie die entsprechenden Vor- und Nachteile klären wir sie natürlich auf.
Rechtsschutzversicherung für Erstberatung bei Kündigung?
Sie haben eine Rechtsschutzversicherung?
In diesem Fall bemühe ich mich gern kostenfrei für Sie um die Erteilung des Deckungsschutzes bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Bitte teilen Sie mir dazu bereits bei der Terminvereinbarung den Namen Ihrer Versicherung und Ihre Versicherungsnummer mit.
Kosten der Kündigungsschutzklage
Welche Kosten können bei einer Kündigungsschutzklage anfallen?
Zuerst sei darauf hingewiesen, dass eine Kündigungsschutzklage natürlich nur bei Aussicht auf einem in Summe finanziellen Vorteil für sie und einem aussichtsreichem Chancen-Risiko Verhältnis angestrengt werden sollte. Diese Abwägung treffen wir gemeinsam während der Erstberatung.
1) Gerichtsurteil (Es wurde kein Vergleich erzielt), keine Zeugnisregelung
Fall A | Fall B | |
Bruttojahreseinkommen | 36.000 EUR | 72.000 EUR |
Streitwert (1/4 Jahresbruttoeinkommen) | 9.000 EUR | 18.000 EUR |
Anwaltskosten (Termins- & Verfahrensgebühr): | 1.532,13 EUR | 2.094,40 EUR |
Gerichtskosten: | 444,00 EUR | 638,00 EUR |
Summe der Kosten: | 1.976,13 EUR | 2.732,40 EUR |
Die Fallbeispiele dienen nur als grobe Orientierung über die Größenordnung der Anwalts- und Gerichtskosten in Abhängigkeit zu Ihrem Einkommen. Angenommen wurde hier, dass das Verfahren mit einem richterlichen Urteil und nicht über eine Einigung der Parteien erzielt wurde. Ebenso sind keine weiteren umfangreichen Vereinbarung wie z.B. über ein Arbeitszeugnis oder eine etwaige Freistellungsvereinbarung, Weiterbeschäftigungsantrag getroffen worden. Die für diesen Fall genannten Kosten sind über das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz festgelegte Gebühren. Daher werden andere Kanzleien ebenfalls diese Gebühren berechnen müssen.
2.a) Vergleich in der Güteverhandlung (kein Urteil), keine Zeugnisregelung
Fall A | Fall B | |
Bruttojahreseinkommen | 36.000 EUR | 72.000 EUR |
Streitwert (1/4 Jahresbruttoeinkommen) | 9.000 EUR | 18.000 EUR |
Anwaltskosten (Termins- , Verfahrens- & Einigungsgebühr) | 2.135,46 EUR | 2.922,64 EUR |
Gerichtskosten: | 0,00 EUR | 0,00 EUR |
Summe der Kosten: | 2.135,46 EUR | 2.922,64 EUR |
In dieser Variante haben die Parteien in der Güteverhandlung eine Einigung erzielt. Durch die Einigung erhöhen sich die Kosten für den Anwalt – im Gegenzug fallen jedoch keine Gerichtsgebühren an.
2.b) Vergleich in der Güteverhandlung (kein Urteil), mit Zeugnisregelung
Meist ist es sehr ratsam bereits im Rahmen der Kündigungsschutzklage auch direkt das Arbeitszeugnis zu verhandeln. Sie können natürlich selbst festlegen, ob Sie diese Leistung in Anspruch nehmen möchten.
Fall A | Fall B | |
Bruttojahreseinkommen | 36.000 EUR | 72.000 EUR |
Streitwert (1/4 * Jahresbruttoeinkommen + 1/12 * Jahresbruttoeinkommen) | 12.000 EUR | 24.000 EUR |
Anwaltskosten (Termins- , Verfahrens- & Einigungsgebühr) | 2.539,46 EUR | 3.305,82 EUR |
Gerichtskosten: | 0,00 EUR | 0,00 EUR |
Summe der Kosten: | 2.539,46 EUR | 3.305,82 EUR |
Über die in Ihrer persönlichen Situation möglichen Lösungswege und deren entsprechenden Kosten klären wir Sie ausführlich während der Erstberatung auf.
Hinweis: Die Kosten gelten nur, wenn die Regelung über das Arbeitszeugnis im Zuge der Kündigungsschutzklage unternommen wird. Bei separater Zeugnisklage fallen erheblich höhere Kosten an.
Geringes Einkommen? Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe nutzen.
Sie haben nur ein geringes Einkommen? Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe (PKH) bei Kündigung
Dann besteht die Möglichkeit Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen! Sie brauchen daher nicht auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage oder eine anwaltliche Beratung hinsichtlich Ihrer Kündigung verzichten.
Bitte teilen Sie uns bereits bei Vereinbarung des Termins mit, ob Sie Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen möchten.
Gern berate ich Sie auch, ob in Ihrem Fall Aussicht auf Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe im Zusammenhang mit der erfolgten Kündigung besteht! Hierfür entstehen Ihnen keine Kosten!
Einen Beratungshilfeschein für eine Erstberatung können Sie beim Amtsgericht Frankfurt oder bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht beantragen. Die Erteilung eines Beratungsscheins können Sie direkt persönlich beim Amtsgericht in Frankfurt beim Rechtspfleger im Gerichtsgebäude B beantragen. Die aktuellen Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte der Homepage des Amtsgerichts Frankfurt
Für den Erhalt einer kostenlosen Erstberatung benötigen Sie nur den Beratungshilfeschein und keine Prozesskostenhilfe (PKH)! Lassen Sie sich einen Beratungsschein für eine Erstberatung beim Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zum Thema Kündigung ausstellen.
Der Beratungsschein wird dann im Original in der bei der Beratungsperson, dass heißt dem Rechtsanwalt abgegeben. Die Abrechnung erfolgt dann zwischen der Kanzlei und der Staatskasse. Lediglich den Eigenanteil von 15,00 € müssen Sie selbst bezahlen. Die Kanzlei Pagels verzichtet bei vorliegender Kündigung des Arbeitsverhältnisses aber auf den Eigenanteil im Rahmen der Beratungshilfe.
Bei uns müssen Sie den Eigenanteil nach Nr. 2500 VV Rechtsanwaltsvergütungsgesetz in diesem Fall nicht erbringen, denn wir schenken Ihnen den Eigenanteil von 15,00 EUR in der für Sie ohnehin schwierigen und ungewissen Lebenssituation nach einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
Weitere Hinweise zur Kündigungsschutzklage
Schneller Termin beim Anwalt nach Kündigung: Anwaltskanzlei Pagels in Frankfurt
Vereinbaren Sie einen Termin für eine umfassende anwaltliche Erstberatung nach erfolgter Kündigung zum Pauschalpreis von 140,00 EUR inkl. 19% MwSt für nicht rechtsschutzversicherte Mandanten.
In der Regel erhalten Sie auf Wunsch in der Kanzlei Pagels in Frankfurt im Fall einer Kündigung einen Termin beim Anwalt innerhalb von 24 Stunden. Aber kommen Sie bitte nicht auf den letzten Drücker und kurz vor Ablauf der 3 Wochenfrist, denn eine gute Kündigungsschutzklage bedarf einer sorgfältigen Vorbereitung und ein ausführliches Beratungsgespräch bedarf ebenfalls Zeit.
Bitte beachten Sie, dass wenn Sie uns eine Email schicken, hierdurch noch kein Mandatsverhältnis entsteht. Ihre Anfrage werden wir dann telefonisch beantworten. Auch hierfür werden Ihnen keine Kosten entstehen.
Was muss ich zum Termin beim Rechtsanwalt im Arbeitsrecht mitbringen?
Um Ihnen die bestmögliche Beratung und Betreuung ihres Falles anbieten zu können, sollten Sie die folgenden Unterlagen zu dem Beratungstermin im Arbeitsrecht bei einer Kündigung mitbringen:
- Kündigungsschreiben des Arbeitgebers
- Arbeitsvertrag
- Abmahnungen (wenn vorhanden)
- Kontaktdaten des Betriebsrates (wenn vorhanden)
- Widerspruch des Betriebsrates (wenn vorhanden)
- Die letzten drei Gehaltsabrechnungen des aktuellen Jahres
- Die Jahresgehaltsabrechnung des Vorjahres
- Alle sonstigen Unterlagen wie:
- Änderungsvereinbarungen
- Betriebsvereinbarungen
- Korrespondenz mit dem Arbeitgeber
- Tarifvertrag
- Informationen über ausgeschriebene Stellen bei Ihrem Arbeitgeber
KANZLEI PAGELS
HILFE BEI KÜNDIGUNG
069-2980-1997