Leiharbeitnehmer
PAGELS ARBEITSRECHT FRANKFURT
Was ist ein Leiharbeitnehmer?
Ein Leiharbeitnehmer, der auch als Zeitarbeitnehmer bezeichnet wird, ist nicht bei dem Unternehmen, bei dem er seine Arbeitsleistung erbringt, angestellt, sondern bei einer Zeitarbeitsfirma. Dieser Personaldienstleister hat gemäß dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz die Erlaubnis, Arbeitnehmer gewerblich an Dritte zu vermitteln. Der Personaldienstleister ist Arbeitgeber des Leiharbeitnehmers, zahlt sein monatliches Gehalt und leistet die Abgaben zu den Sozialversicherungen.
Was ist ein Kundenunternehmen beziehungsweise ein Entleiher?
Das Unternehmen, bei dem der Leiharbeiter seine Arbeitsleistung erbringt, wird als Entleiher oder Kundenunternehmen bezeichnet. Der Entleiher schließt einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag mit dem Zeitarbeitsunternehmen. Für den Arbeitseinsatz des Leiharbeitnehmers zahlt er dem Personaldienstleister als Verleiher eine monatliche Gebühr. Die Differenz zwischen dieser Gebühr und des Arbeitsentgeltes für den Leiharbeiter ist der Gewinn des Verleihers. Der Entleiher muss sich nicht an Kündigungsfristen halten und kann den Arbeitseinsatz jederzeit beenden. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht berät Personaldienstleister und Kundenunternehmen hinsichtlich des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und informiert darüber, welche Punkte zu beachten sind, damit die Entleihung rechtmäßig vor sich geht.

KANZLEI PAGELS
ARBEITSRECHT FRANKFURT
069-2980-1997