Probezeit
PAGELS ARBEITSRECHT FRANKFURT
Was bedeutet Probezeit im Arbeitsrecht?
Die meisten Arbeitgeber vereinbaren mit einem neu eingestellten Arbeitnehmer eine Probezeit, die in der Regel drei bis sechs Monate dauert. Die Probezeit gibt den Vertragsparteien die Möglichkeit, herauszufinden, ob der neue Arbeitnehmer den gestellten Anforderungen tatsächlich entspricht. Während der Probezeit stellt sich heraus, ob die Vorstellung, die der Arbeitnehmer von dem Beschäftigungsverhältnis hat, sich bewahrheitet. Sollte sich herausstellen, dass der neue Arbeitnehmer nicht für die Stelle geeignet ist, ist der Arbeitgeber berechtigt, während der Probezeit oder nach Fristablauf die Kündigung auszusprechen. Dem neu eingestellten Mitarbeiter steht dieses Kündigungsrecht gleichfalls zu.
Allerdings sind auch in diesem Fall Fristen zu beachten. Gemäß § 622 BGB beträgt die Kündigungsfrist für beide Parteien zwei Wochen. Die Angabe eines Kündigungsgrundes ist nicht erforderlich. Gemäß § 102 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist der Betriebsrat anzuhören, wenn eine Kündigung während der Probezeit erfolgen soll. Bei betriebsbedingten Kündigungen sind Mitarbeiter in der Probezeit als erstes betroffen. Bleibt die Kündigung von beiden Seiten aus, geht das Arbeitsverhältnis auf Probe nach Ablauf dieser Frist automatisch in ein festes Beschäftigungsverhältnis über. Arbeitnehmer sollten sich durch einen Rechtsanwalt in Frankfurt beraten lassen, falls sie den Eindruck haben, dass eine Kündigung während oder nach der Probezeit zu Unrecht erfolgt ist.
KANZLEI PAGELS
ARBEITSRECHT FRANKFURT
069-2980-1997