Urlaubsansprüche und Urlaub bei Jobwechsel

LEXIKON ARBEITSRECHT

Was passiert mit meinem Urlaub beim Jobwechsel?

Arbeitnehmer in Deutschland haben im Schnitt zwischen vier und sechs Wochen Urlaub pro Kalenderjahr. Die Anzahl der Urlaubstage variiert von Branche zu Branche und je nach Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag. Regelmäßig taucht in der Beratung beim Anwalt im Arbeitsrecht die Frage auf, was passiert eigentlich bei einer eigenen Kündigung und einem Stellenwechsel mit dem Urlaub.

Habe ich dann Anspruch auf Urlaub vom alten Arbeitgeber und vom neuen Arbeitgeber und daher springt beim Stellenwechsel doppelt Urlaub für mich raus? Die Kanzlei Pagels Arbeitsrecht Frankfurt erklärt kurz und klar wie es sich mit dem Urlaubsanspruch beim Arbeitgeberwechsel verhält.

Urlaubsansprüche


Urlaub bei Jobwechsel



Fazit zum Thema Urlaubsanspruch beim Arbeitgeberwechsel:

Durch einen Stellenwechsel erhält der Arbeitnehmer keinen Extra-Urlaub. Auf der anderen Seite muss er aber auch keinen Ersatz für den beim ehemaligen Arbeitgeber „zu viel“ in Anspruch genommenen Urlaub leisten.

Er erhält dann nur eben keinen Urlaub mehr im neuen Arbeitsverhältnis, wenn sein Urlaubsanspruch für das betreffende Kalenderjahr aufgebraucht ist. Dies ergibt sich aus § 6 Bundesurlaubsgesetz und wird als Ausschluss von Doppelansprüchen bezeichnet.

KANZLEI PAGELS HILFT BEI
URLAUBSANSPRÜCHEN
069-2980-1997

KANZLEI PAGELS
Arbeitsrecht für Frankfurt

Kontakt
Tel: 069 2980 1997
Fax: 069 2980 1998

KONTAKT

[contact-form-7 id=“1491″ title=“KontaktFormDSchutz“]

logo_brak
Logo-Mitglied-ARGE-Arbeitsrecht
Anwaltsverein Arbeitsrecht | Pagels Arbeitsrecht Frankfurt

AW-719612245