Urlaubsansprüche und Urlaub bei Jobwechsel
LEXIKON ARBEITSRECHT
Was passiert mit meinem Urlaub beim Jobwechsel?
Arbeitnehmer in Deutschland haben im Schnitt zwischen vier und sechs Wochen Urlaub pro Kalenderjahr. Die Anzahl der Urlaubstage variiert von Branche zu Branche und je nach Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag. Regelmäßig taucht in der Beratung beim Anwalt im Arbeitsrecht die Frage auf, was passiert eigentlich bei einer eigenen Kündigung und einem Stellenwechsel mit dem Urlaub.
Habe ich dann Anspruch auf Urlaub vom alten Arbeitgeber und vom neuen Arbeitgeber und daher springt beim Stellenwechsel doppelt Urlaub für mich raus? Die Kanzlei Pagels Arbeitsrecht Frankfurt erklärt kurz und klar wie es sich mit dem Urlaubsanspruch beim Arbeitgeberwechsel verhält.
Urlaubsansprüche
Wie hoch ist der Mindesturlaub?
Ab wann habe ich einen Urlaubsanspruch?
Urlaub bei Jobwechsel
Arbeitgeberwechsel und Urlaubsanspruch
Neuer Arbeitgeber will keinen Urlaub gewähren
Mein alter Arbeitgeber erteilt mir keine Urlaubsbescheinigung
Fazit zum Thema Urlaubsanspruch beim Arbeitgeberwechsel:
Durch einen Stellenwechsel erhält der Arbeitnehmer keinen Extra-Urlaub. Auf der anderen Seite muss er aber auch keinen Ersatz für den beim ehemaligen Arbeitgeber „zu viel“ in Anspruch genommenen Urlaub leisten.
Er erhält dann nur eben keinen Urlaub mehr im neuen Arbeitsverhältnis, wenn sein Urlaubsanspruch für das betreffende Kalenderjahr aufgebraucht ist. Dies ergibt sich aus § 6 Bundesurlaubsgesetz und wird als Ausschluss von Doppelansprüchen bezeichnet.
KANZLEI PAGELS HILFT BEI
URLAUBSANSPRÜCHEN
069-2980-1997