Wettbewerbsverbot und Karenzentschädigung

LEXIKON ARBEITSRECHT

Im Rahmen eines Wettbewerbsverbotes im Arbeitsrecht ist zwischen drei verschiedenen Arten von Wettbewerbsverboten zu unterscheiden:

  • Gesetzliches Wettbewerbsverbot im laufenden Arbeitsverhältnis
  • Vertraglich vereinbartes Wettbewerbsverbot im laufenden Arbeitsverhältnis
  • Nachvertragliches Wettbewerbsverbot nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Im laufenden Arbeitsverhältnis ist der Arbeitgeber vor der Entfaltung einer Konkurrenztätigkeit des Arbeitnehmers schon durch das Gesetz geschützt, denn das Handelsgesetzbuch sieht in § 60 HGB eine Absicherung des Arbeitgebers vor Konkurrenz durch Mitarbeiter bereits vor. Ebenfalls können zusätzliche Regelungen und Einschränkungen im Hinblick auf ein Wettbewerbsverbot im laufenden Arbeitsverhältnis per Vertrag durch die Parteien geregelt werden.

Hochqualifizierte Mitarbeiter von Banken oder Pharmafirmen werden häufig durch die Konkurrenz abgeworben und hier lauert für den alten Arbeitgeber eine gewisse Gefahr. Denn Wissensträger können im Rahmen eines neuen Arbeitsverhältnisses bei der Konkurrenz großen wirtschaftlichen Schaden anrichten. Diese Gefahr sollte mit Hilfe eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes gebannt werden.

Die Kanzlei Pagels aus Frankfurt zeigt in diesem Beitrag die Voraussetzungen eines wirksamen Wettbewerbsverbotes und erklärt die korrekte Berechnung einer Karenzentschädigung im Rahmen eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes.

Wettbewerbsverbot im laufenden Arbeitsverhältnis



Fazit zum Wettbewerbsverbot im laufenden Arbeitsverhältnis:

Beschäftigte dürfen in einem bestehenden Arbeitsverhältnis nicht, ohne sich vorher eine Einwilligung des Arbeitgebers eingeholt zu haben, im selben Gewerbezweig Tätigkeiten ausüben, wenn Sie nicht gegen das gesetzliche oder gar ein vertraglich vereinbartes Wettbewerbsverbot verstoßen wollen.

Nachvertragliches Wettbewerbsverbot





Fazit zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot:

Wenn sich eine Klausel hinsichtlich eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes in ihrem Arbeitsvertrag findet, sollten Sie diese Klausel auf ihre Wirksamkeit durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen.

Denn häufig sind die vereinbarten Klauseln zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot unwirksam, weil beispielsweise die zeitliche Komponente zu lang gewählt wurde oder eine zu geringe Karenzentschädigung vereinbart wurde. In diesem Fall kann der Arbeitnehmer ruhigen Gewissens einen neuen Arbeitsvertrag mit dem Konkurrenten abschließen.

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