Betriebsbedingte Kündigung

LEXIKON ARBEITSRECHT

Eine betriebsbedingte Kündigung hat, wie der Name bereits verrät, ihren Ursprung im betrieblichen Bereich.  Eine betriebsbedingte Kündigung kann jeden Arbeitnehmer treffen und steht in keinem Zusammenhang mit mangelnden Leistungen oder einem Fehlverhalten. Gegen eine betriebsbedingte Kündigung kann ein Arbeitnehmer sich also nicht schützen, indem er sich nichts am Arbeitsplatz zu schulden kommen lässt.

Eine betriebsbedingte Kündigung kann daher jeden unverschuldet treffen! Gerade dies macht den Umgang mit einer betriebsbedingten Kündigung für einige Arbeitnehmer so schwierig, da kein eigenes Fehlverhalten der Situation als gekündigtem Arbeitnehmer vorausgeht und damit eine gewisse Ohnmacht einhergeht.

Sinnvoll ist es in dieser Situation in einem ersten Schritt die betriebsbedingte Kündigung von einem Rechtsanwalt auf die Rechtmäßigkeit hinzu überprüfen lassen und sich im Arbeitsrecht durch einen Anwalt beraten zu lassen. Die Kanzlei Pagels aus Frankfurt erklärt in diesem Beitrag die wichtigsten Punkte zum Thema betriebsbedingte Kündigung und bietet eine erste Orientierungshilfe für einen von einer betriebsbedingten Kündigung betroffenen Arbeitnehmer.

Wann kann der Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung aussprechen?

Der Arbeitnehmer kann eine wirksame betriebsbedingte Kündigung aussprechen, wenn diese sozial gerechtfertigt ist. § 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) enthält die entsprechenden Kriterien die erfüllt sein müssen um eine sozial gerechtfertigte betriebsbedingte Kündigung auszusprechen. Diese werden nachfolgend kurz übersichtsartig dargestellt.

1. Betriebliche Erfordernisse

Es müssen betriebliche Erfordernisse für den Abbau von Personal vorliegen. Hierbei kann es sich um außerbetriebliche Gründe oder auch innerbetriebliche Gründe handeln. Das diese auch tatsächlich zum Wegfall des Arbeitsplatzes führen muss der Arbeitgeber im Falle eines Kündigungsschutzprozesse nachweisen.

Es muss sich hierbei auch um einen dauerhaften Wegfall des Arbeitsplatzes handeln.

2. Dringlichkeit

Die betriebsbedingte Kündigung muss dringlich sein und damit unvermeidbar. Das heißt, andere Maßnahmen als eine Kündigung führen nicht zu dem gewünschten Erfolg.

3. Weiterbeschäftigungsmöglichkeit

Es darf keine Möglichkeit geben den Arbeitnehmer auf einen anderen Arbeitsplatz weiterzubeschäftigen, die Kündigung muss das letzte Mittel sein (Ultima Ratio Prinzip). Hierbei gilt aber die Einschränkung der Vergleichbarkeit der Arbeitsplätze und die Voraussetzung, dass die Übernahme des Arbeitsplatzes durch den Arbeitnehmer nach noch zumutbaren Fortbildung- oder Weiterbildungsmaßnahmen erfolgen kann.

4. Sozialauswahl

Werden nicht sämtliche Beschäftigte gekündigt, ist eine Sozialauswahl durch den Arbeitgeber durchzuführen.

Der Arbeitnehmer muss im Rahmen der Sozialauswahl den am wenigsten schutzwürdigen Arbeitnehmer herausfiltern, dass heißt denjenigen der am wenigsten hart von der Kündigung nach den festen Kriterien der Sozialauswahl betroffen ist.

Fehler bei der Sozialauswahl führen zu einer Unwirksamkeit der betriebsbedingten Kündigung. Daher lohnt es sich die betriebsbedingte Kündigung durch einen Rechtsanwalt im Arbeitsrecht überprüfen zu lassen. Denn Fehler in der Sozialauswahl können den eigenen Arbeitsplatz retten.

Fakten zur Betriebsbedingten Kündigung



Hinweise für Arbeitnehmer bei Betriebsbedingter Kündigung




Fazit zur betriebsbedingten Kündigung

Eine Kündigung, egal ob es sich um eine betriebsbedingte Kündigung, eine krankheitsbedingte oder eine verhaltensbedingte Kündigung handelt, kann allein schon bei kleinen formalen Fehlern wie dem Verstoß gegen das Schriftformerfordernis oder durch einen mangelhafte Nachweisbarkeit des Zuganges unwirksam sein.

Ob eine betriebsbedingte Kündigung im vorliegenden Einzelfall überhaupt zulässig war und ob die Sozialauswahl richtig durchgeführt ist, setzt umfangreiches Fachwissen im Arbeitsrecht und anwaltliche Erfahrung voraus. Daher sollten gekündigte Arbeitnehmer die betriebsbedingte Kündigung durch einen im Arbeitsrecht erfahrenen Anwalt überprüfen lassen.

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