Vorruhestandsvertrag

PAGELS ARBEITSRECHT FRANKFURT

Was versteht man unter einem Vorruhestandsvertrag?

Abhängig von dem Geburtsjahrgang können Arbeitnehmer mit 65 beziehungsweise 67 Jahren in den Ruhestand bei vollen Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung gehen. Während manche Arbeitnehmer auch gerne über das gesetzliche Rentenalter hinaus arbeiten möchten, weil sie sich immer noch vital genug fühlen, liebäugeln andere aus verschiedenen Gründen mit dem vorzeitigen Ruhestand. Dieser ist allerdings nur mit Rentenabschlägen möglich, deren Höhe abhängig von dem Einzelfall unterschiedlich ausfällt. Der Vorruhestand ist also eine Überbrückungszeit zwischen einem vorgezogenen Vorruhestand und dem frühestmöglichen individuellen Rentenbeginn der gesetzlichen Alterssicherung.

Es handelt sich um eine Maßnahme des Personalabbaus, in dem ältere Arbeitnehmer Platz machen für jüngere Kollegen. Dieser vorzeitige Rentenbeginn wird im Rahmen eines Sozialplans oder durch individuelle Vorruhestandsverträge erreicht. Bis zum Eintritt des gesetzlichen Rentenalters haben Arbeitnehmer im Vorruhestand einen Rechtsanspruch auf ein bestimmtes Nettoeinkommen. Dieses Vorruhestandsgeld führt zu Versorgungsbezügen gemäß § 19 EStG, die steuerliche Veranlagung erfolgt gemäß §§ 38 ff. EStG.

Die vertraglich vereinbarten Vorruhestandsleistungen sind lohnsteuerpflichtig. Der Vorruhestand ist nicht zu verwechseln mit der Altersteilzeit, da die Arbeitnehmer keine Arbeitsleistung mehr erbringen wie ihre Kollegen, die in Altersteilzeit gehen. Wenn Sie Vorruhestandsverträge mit Ihren Mitarbeitern abschließen wollen, sollten Sie sich durch einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen.

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