Führungskräfte im Arbeitsrecht

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Wer ist Führungskraft im Arbeitsrecht?

Der Begriff der „Führungskräfte“ wird umgangssprachlich genutzt für Angestellte, die aufgrund ihrer Ausbildung, Berufserfahrung und besonderen persönlichen Eignung mit unterschiedlichen Aufgaben der Personalleitung beauftragt werden. Die Einsatzgebiete sind unterschiedlich. Eine Führungskraft kann Abteilungsleiter, Geschäftsführer oder Marktleiter sein. Hinsichtlich der Abteilungsleitung gibt es gleichfalls verschiedene Einsatzgebiete, zum Beispiel Vertrieb, Marketing, Personalwesen, Controlling oder den Finanzbereich. Wo eine Führungskraft eingesetzt wird, hängt in der Regel von der Ausbildung und Berufserfahrung ab. Weitere Begriffe, die für diesen leitenden Personenkreis eingesetzt werden sind Manager, Bereichsleiter, Vorgesetzter und Chef. Führungskräfte sind jedoch nicht nur in der freien Wirtschaft, sondern auch im öffentlichen Dienst, in Vereinen und Stiftungen zu finden. Der Abteilungsleiter eines großen Unternehmens ist mit der Leitung des Personenkreises beauftragt, die in dieser Abteilung arbeiten. Der Geschäftsführer dagegen übernimmt die Führung des gesamten Unternehmens.

Da größere Unternehmen in der Regel unterschiedliche Abteilungen mit verschiedenen Schwerpunkten haben, sind hier meistens mehrere Führungskräfte zu finden, von denen jede mit der Leitung eines bestimmten Sachgebietes, also einer bestimmten Abteilung, beauftragt ist. Zu den Aufgaben gehören neben der Personalleitung die Planung, Organisation, Koordination, Kontrolle, Mitarbeiterbeurteilung und das Delegieren von Aufgaben. Führungskräfte stehen traditionell dem Arbeitgeber näher als den Arbeitnehmern. Daher sind Führungskräfte häufig von der Wahl in den Betriebsrat ausgeschlossen (genau dann, wenn diese unter die strengeren Kriterien des Leitenden Angestellten fallen). Eine Anwaltskanzlei mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht berät Unternehmen, wie Führungskräfte effektiv einzusetzen sind.

Als Führungskraft sollten Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht vor der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages hinzuziehen, da ihr Vertrag häufig kritische und individuell für Sie angepasste Klauseln enthält. Diese können die persönliche Haftung, Ihren Kündigungsschutz oder z.B. ihre Bonus-, Gratifikation- bzw Erfolgsbeteiligung betreffen.

Führungskräfte sind nicht gleichzusetzen mit Leitenden Angestellten

Der Begriff des leitenden Angestellten hat im Arbeitsrecht eine besondere Bedeutung. Die Merkmale und Besonderheiten im Arbeitsrecht für Leitende Angestellte können Sie in unserem Artikel über Leitende Angestellte nachlesen.

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