Brückenteilzeit: Rückkehrrecht in Vollzeit
KANZLEI PAGELS
Für Arbeitnehmer ergeben sich durch die Neuregelung zur Teilzeitarbeit, der sogenannten Brückenteilzeit oder befristeten Teilzeit, völlig neue Perspektiven hinsichtlich der Gestaltung der eigenen Arbeitszeit. Durch die Brückenteilzeit wird Arbeitnehmern die Entscheidung für einen Antrag auf Teilzeitarbeit erleichtert, da durch die zeitlich befristete Teilzeit die Rückkehr Möglichkeit in Vollzeitarbeit geschaffen wird.
Teilzeit ist damit endlich kein Risiko mehr und denn die Brückenteilzeit ermöglicht den Ausstieg auf Zeit und bietet auch eine interessante Alternative zum Sabbatical.
Schritt 1: Ihr Recht auf Brückenteilzeit kennenlernen
Die Kanzlei Pagels klärt in dem nachfolgenden Artikel zum Thema Brückenteilzeit darüber auf, unter welchen Voraussetzungen Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Brückenteilzeit haben und worin die Unterschiede und Vorteile zu einer herkömmlichen Teilzeit liegen.
Bei Bedarf können wir Ihre individuellen Möglichkeiten im Rahmen einer Erstberatung erörtern. Rufen Sie uns an und vereinbaren einen Termin.
Schritt 2: Ihr Recht auf Brückenteilzeit durchsetzen
Wir helfen Ihnen Ihr Recht auf Brückenteilzeit durchzusetzen. Wir können dies in Ihrem Auftrag direkt mit Ihrem Arbeitgeber klären oder beraten Sie im Hintergrund, ohne dass Ihr Arbeitgeber Kenntnis von Ihrer Hinzunahme eines Anwalts erfährt.
UNSERE MANDANTEN ÜBER UNS
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Informationen zur Brückenteilzeit
Das neue Recht auf Rückkehr in Vollzeit: Brückenteilzeit oder befristete Teilzeit
Was bedeutet befristete Teilzeit oder auch Brückenteilzeit genannt?
Wann besteht ein Recht auf die befristete Teilzeit?
Häufige Fragen zum Rückkehrrecht in Vollzeit
Habe ich ein Recht auf Brückenteilzeit?
Ab wann gilt das neue Gesetz?
Wie lange kann ich höchstens befristete Teilzeit beantragen?
Wie oft kann ich einen Antrag auf befristete Teilzeit bei meinem Arbeitgeber stellen?
Ablauf eines Antrages auf Brückenteilzeit
Rückkehrrecht auf eine Vollzeitstelle nach Teilzeit
Habe ich den Anspruch auf Rückkehr an meinen alten Arbeitsplatz?
Recht auf Rückkehr in Vollzeit nach Teilzeitbeschäftigung in der Elternzeit?
Fazit zum Thema Rückkehrrecht in Vollzeit:
Was die Möglichkeit auf Rückkehr in ein Vollzeit Arbeitsverhältnis betrifft hängt von der Art der gewählten Teilzeit:
- Ein Recht auf eine Rückkehr in Vollzeit besteht bisher nur im Rahmen der Teilzeittätigkeit im Zusammenhang mit der Elternzeit nach § 15 V Bundeselterngeld und Elternzeitgesetz (BEEG)
- Ab Januar 2019 besteht ebenfalls ein Rückkehrrecht zur Vollzeitstelle zu einem vorher festgelegenen Zeitpunkt im Rahmen der Brückenteilzeit oder befristeten Teilzeit.
- Ist hingegen gemäß § 8 Teilzeit und Befristungsgesetz (TzBfG) eine Reduzierung der Arbeitszeit, also Teilzeit vereinbart worden, besteht weiterhin kein Rückkehrrecht. Sondern nur eine bevorzugte Berücksichtigung bei der Vergabe einer Vollzeitstelle nach § 9 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).
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