Erfolgsbeteiligung
PAGELS ARBEITSRECHT FRANKFURT
Erfolgsbeteiligung im Arbeitsrecht
Erfolgsbeteiligungen werden als Allzweckwaffe der Arbeitgeber eingesetzt, um eine erhöhte Motivation und Leistungsbereitschaft der Arbeitnehmer zu erreichen. Diese Art der Sonderzuwendung soll die Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen erhöhen und wird ferner gerne als externe positiv besetzte Werbebotschaft eingesetzt. Wie der Begriff bereits andeutet, werden die Mitarbeiter am Erfolg des Unternehmens in finanzieller Form beteiligt. Es handelt sich um eine Art Zielvereinbarung, denn nur, wenn das Unternehmen zuvor festgelegte Ziele erreicht, erhalten die Mitarbeiter einen entsprechenden Erfolgsbonus.
Wie wird die Erfolgsbeteiligung berechnet und ausgezahlt?
Die Erfolgsbeteiligung ist ein erfolgsabhängiges Einkommen, das zusätzlich zum Gehalt oder Lohn gezahlt wird. Die Höhe ist davon abhängig, in welchem Umfang die vereinbarten Ziele erreicht werden. Es handelt sich um ein variables und nicht um ein festes zusätzliches Einkommen. Die Erfolgsbeteiligung kann an die Umsatzentwicklung, Wertsteigerung, Unternehmensgewinn, Anzahl der Neukunden und Rendite geknüpft werden. Weitere erfolgsabhängige Zielvereinbarungen können Ausschuss, Produktivität sowie individuelle oder gruppenbezogene Leistungskriterien betreffen. Manche Unternehmen beziehen alle Mitarbeiter ein, andere nur bestimmte Unternehmensbereiche, vorzugsweise die kundenorientierten Abteilungen.
Weitere Kriterien von Erfolgsbeteiligungen
Neben Zielvereinbarungen und Anzahl der Mitarbeiter können sich Erfolgsbeteiligungen auch an den Krankheitstagen sowie der Dauer der Betriebszugehörigkeit orientieren. Erfolgsbeteiligungen sollen eine erhöhte Identifikationsbereitschaft der Mitarbeiter mit dem Unternehmen sowie mehr Verantwortungs- und Leistungsbereitschaft erreichen. Ferner gelten Erfolgsbeteiligungen als Aufwertung der Mitarbeiter und vermitteln nach außen hin Wertschätzung und eine positive Unternehmenskultur. Erfolgsbeteiligungen gehören zu den sogenannten Incentives, die vereinfacht gesagt einen Motivationsanschub bewirken sollen. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt informiert Sie ausführlich, wie Sie Ihre Mitarbeiter am Unternehmenserfolg beteiligen.
KANZLEI PAGELS
ARBEITSRECHT FRANKFURT
069-2980-1997