Gratifikation
PAGELS ARBEITSRECHT FRANKFURT
Gratifikation im Arbeitsrecht
Gratifikationen werden nicht durch den Lohn oder das Gehalt abdeckt, sondern sind als Sonderzuwendung einzustufen. Der Arbeitgeber gewährt eine Gratifikation zusätzlich zum Lohn oder Gehalt. Typische Sonderzuwendungen sind Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Sonderzuzahlungen aufgrund eines Betriebsjubiläums. Bonuszahlungen, Tantiemen und Sonderzahlungen auf der Grundlage einer Zielvereinbarung gehören gleichfalls zu den Gratifikationen. Diese Sonderzuwendungen durch den Arbeitgeber sind gesetzlich nicht geregelt. Es handelt sich also um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Häufig werden Gratifikationen durch Arbeitsverträge, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen geregelt. In diesem Fall haben die Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch gegen den Arbeitnehmer, da diese Sonderzahlungen vertraglich vereinbart worden sind. In der Praxis werden Vereinbarungen zur Zahlung von Gratifikationen meistens schriftlich vereinbart. Ein gesetzlich vorgeschriebenes Formerfordernis besteht jedoch nicht, eine mündliche Vereinbarung reicht aus. Allerdings sollte diese aus Gründen der Beweiserbringung vermieden werden.
Besteht ein Rechtsanspruch auf eine Gratifikation?
In der Regel gibt es keine Gratifikationsansprüche ohne ausdrückliche Vereinbarung. Daher besteht auch kein Rechtsanspruch der Mitarbeiter auf diese freiwillige Zahlung. Diese Sonderzahlungen sind naturgemäß bei den Arbeitnehmern beliebt, da sie eine Wertschätzung des Arbeitgebers gegenüber den Mitarbeitern ausdrückt. Die Ausnahme bildet die sogenannte betriebliche Übung. Diese betriebliche Übung beschreibt vereinfacht gesagt ein Gewohnheitsrecht, das sich aus einer bestimmten regelmäßigen Gewährung von Gratifikationen durch den Arbeitgeber über einen längeren Zeitraum ergibt. In dieser Situation können die Arbeitnehmer von regelmäßigen Zahlungen dieser Sonderzuwendungen auf Dauer ausgehen. Ausreichend für die berechtigte Annahme einer betrieblichen Übung ist eine dreimalige Zahlung von Gratifikationen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, ohne jede Einschränkung und Vorbehalt. Eine Kanzlei für Arbeitsrecht informiert Arbeitgeber über die rechtssichere Zahlung von Gratifikationen. Arbeitnehmer erfahren, wann ein Anspruch auf die Zahlung einer Gratifikation besteht.
KANZLEI PAGELS
ARBEITSRECHT FRANKFURT
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