Zeitarbeit
PAGELS ARBEITSRECHT FRANKFURT
Was bedeutet Zeitarbeit im Arbeitsrecht?
Zeitarbeit wird auch als Leiharbeit bezeichnet. Der Arbeitnehmer ist bei einem Zeitarbeitsunternehmen angestellt. Dieser Personaldienstleister verfügt über eine Erlaubnis zur gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung an Drittunternehmen.
Das Zeitarbeitsunternehmen schließt einen Arbeitsvertrag mit dem Leiharbeitnehmer und bezahlt diesen für seine Einsätze in den Drittunternehmen, die auch als Entleiher bezeichnet werden. Der Personaldienstleister zahlt dem Arbeitnehmer nicht nur das monatliche Entgelt, sondern entrichtet auch den Arbeitnehmeranteil an die Sozialversicherungen. Der Entleiher, der die Arbeitsleistung des Zeitarbeitnehmers in Anspruch nimmt, zahlt eine Entleihgebühr an den Personaldienstleister. Diese ist deutlich höher als der Verdienst des Arbeitnehmers. Diese Differenz ist der Gewinn des Zeitarbeitsunternehmens. Der Entleiher profitiert von einer erhöhten Flexibilität, denn er muss sich nicht an Kündigungsfristen halten und keine Beiträge an die Sozialversicherungen entrichten. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt berät Arbeitgeber und Arbeitnehmer über ihre Rechte und Pflichten.
KANZLEI PAGELS
ARBEITSRECHT FRANKFURT
069-2980-1997