Kurzarbeit

PAGELS ARBEITSRECHT FRANKFURT

Wann kann Kurzarbeit eingeführt werden?

Kurzarbeit kann dann eingeführt werden, wenn ein deutlicher Ausfall des üblichen Arbeitspensums ansteht. Diese Situation kann verschiedene Gründe haben: eine schlechtere Auftragslage, saisonbedingte Ausfälle oder Ausfälle bei Zulieferern und Lieferanten. Kurzarbeit entlastet das Unternehmen, da sie die Personalkosten reduziert. Ferner trägt diese Maßnahme zum Erhalt der Arbeitsplätze bei, während das Unternehmen trotz dieser Krise den Grundbetrieb fortführen und Mitarbeiter und Fachexpertise halten kann. In den meisten Fällen ist abzusehen, dass die Unternehmenskrise nicht dauerhaft und existenzbedrohend ist, sondern dass dieser Engpass vorübergehend ist. In so einer Situation Mitarbeiter zu entlassen, wäre nicht nur für die Arbeitnehmer, sondern auch für den Arbeitgeber kontraproduktiv. Kurzarbeit darf maximal zwölf Monate, in Ausnahmefällen maximal 24 Monate dauern.

Wie kann der Arbeitgeber Kurzarbeit durchsetzen?

Der Betriebsrat muss dieser Maßnahme zustimmen. Existiert ein solches Gremium nicht, ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Vereinbarung mit den betroffenen Mitarbeitern zu treffen. Mindestens ein Drittel der Belegschaft muss von der Kurzarbeit betroffen sein und einen Gehalts- beziehungsweise Lohnausfall von mindestens zehn Prozent erleiden. Die Arbeitszeit muss nicht für alle Mitarbeiter in gleicher Höhe reduziert werden. Individuelle Vereinbarungen sind möglich. Der Arbeitgeber hat sich während dieser Phase stets darum zu bemühen, die Kurzarbeit so schnell wie möglich zu beenden. Eine Arbeitsrechtskanzlei steht dem Unternehmen oder den betroffenen Mitarbeitern in dieser vorübergehenden, wenig erfreulichen Phase beratend zur Seite.

KANZLEI PAGELS
ARBEITSRECHT FRANKFURT
069-2980-1997

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