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Erhöhung des Mindestlohns ab 2019

Voraussichtlich wird der allgemeine Mindestlohn ab Januar 2019 von 8,84 EUR auf ca. 9,19 EUR angehoben. Grundlage für die Erhöhung ist die deutliche Steigerung der Tariflöhne der letzten beiden Jahre. Diese stiegen laut Tarifindex des Statistischen Bundesamtes von Dezember 2015 bis Dezember 2017 um 4,8 Prozent.

Laut §3 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung der Mindestlohn-Kommission (GO-MLK), orientiert sich die Erhöhung „im Regelfall gemäß der Entwicklung des Tarifindex des Statistischen Bundesamtes […] in den beiden vorhergehenden Kalenderjahren“. Nach §3 Abs. 2 der GO-MLK kann die Kommission davon nur mit einer Zweidrittelmehrheit eine abweichende Entscheidung treffen, wenn dafür „besondere, gravierende Umstände aufgrund der Konjunktur- oder Arbeitsmarktentwicklung vorliegen“.

Genau diese Umstände sieht jedoch das gewerkschaftsnahe Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung und fordert daher eine deutlichere Erhöhung mit den Begründungen, dass der Mindestlohn in Deutschland derzeit weit hinter den übrigen westeuropäischen Euro Staaten von mindest 9,47 EUR zurückliegt und darüber hinaus „derzeit außerordentlich günstige ökonomische Rahmenbedingungen“ vorliegen.

Dem widerspricht die Arbeitgeberseite vertreten durch Steffen Kampeter, dem Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung erklärte dieser: „Man kann einen höheren Mindestlohn weder herbeireden, noch werden die Argumente stärker, je öfter man sie öffentlich wiederholt“.