Beschlussverfahren

LEXIKON ARBEITSRECHT

Das Beschlussverfahren bezeichnet eine bestimmte Verfahrensart vor der Arbeitsgericht. Typische Streitfälle für ein Beschlussverfahren sind z.B.:

  • Wahrnehmung von Mitbestimmungsrechten (§ 87 BetrVG)
  • Durchsetzung von Beratungs- und Informationsrechten
  • Geschäftsführung des Betriebsrates
  • Rechtliche Klärung von Strukturen des Betriebsrates
  • Personelle Mitbestimmung (§ 99 BetrVG)
  • Einsetzung von Einstellungsstellen

Grundsätzliches zum Beschlussverfahren






Beschlussverfahren im Detail



Anwalt für Beschlussverfahren

Die Kanzlei Pagels Arbeitsrecht berät Sie als Konzernbetriebsrat oder Gesamtbetriebsrat in allen kollektivrechtlichen Fragen. Wir beraten oder vertreten Sie im außergerichtlichen Verfahren, im Rahmen von Einigungsstellenverfahren oder auch bundesweit im Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht. Nutzen Sie unsere Kompetenz bei der Verhandlung von Betriebsvereinbarungen oder bezüglich der Mitbestimmung in Personalangelegenheiten, wie beispielsweise der Einstellung von Mitarbeitern, betrieblichen Versetzungen oder bei Entlassungen.

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