Einigungsstelle

PAGELS ARBEITSRECHT

Fakten zur Einigungsstelle



Freiwilliges & Verbindliches Verfahren und deren Rechtsbindung



Fazit zum Einigungsstellenverfahren:

Das Einigungsstellenverfahren ist ein kostengünstiges und weniger zeitaufwendiges Verfahren als eine Auseinandersetzung vor dem Arbeitsgericht. Während der Zeitumfang einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung im Voraus nicht unbedingt bestimmbar ist, muss das Einigungsstellenverfahren zeitnah und zügig im Interesse beider Betriebspartner umgesetzt werden. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung verhärten sich die Fronten in der Regel weiter, da sich jede Seite im Recht und gleichzeitig zu Unrecht behandelt fühlt. Das Einigungsstellenverfahren kann mit einem erfahrenen und fähigen Vorsitzenden jedoch zu Lösungen und Kompromissen führen, die für beide Betriebsparteien in dieser Weise vorher nicht erkennbar waren, da jede nur ihre eigenen Interessen verfolgte.

In der Regel erreicht das Einigungsstellenverfahren einen Kompromiss, mit dem beide Seiten gut leben können. Beide Parteien präsentieren sich am Ende in einem positiven Licht, da das Ergebnis als gemeinsamer Verhandlungserfolg verkauft wird, der die Interessen beider Seiten berücksichtigt. Der durch das Einigungsstellenverfahren wieder hergestellte Betriebsfrieden dauert der Erfahrung nach länger als nach einer gerichtlich herbeigeführten Entscheidung.

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