Betriebsratswahl

PAGELS ARBEITSRECHT FRANKFURT

Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber. Damit der Betriebsrat seine Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen kann, müssen Arbeitnehmer als Mitglieder in den Betriebsrat gewählt werden. Die gesetzlichen Grundlagen zum Betriebsratswahlrecht sind in § 1 und §§ 7 bis 20 Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Die Einzelheiten werden in der Wahlordnung zum Betriebsverfassungsgesetz zusammengefasst.

Wie und wann wird eine Betriebsratswahl durchgeführt?

In jedem Unternehmen mit mehr als fünf ständig beschäftigten Arbeitnehmer besteht das Recht, einen Betriebsrat zu gründen. Gemäß § 7 BetrVG sind alle volljährigen Arbeitnehmer wahlberechtigt. Ständig im Betrieb angestellt sind die Mitarbeiter, wenn eine unbefristete Beschäftigung besteht. Berechnet wird die Anzahl der ständig wahlberechtigten Arbeitnehmer nach Köpfen und nicht nach Bruchteilen. Daher sind auch Teilzeitbeschäftigte uneingeschränkt wahlberechtigt. Die Anzahl der in den Betriebsrat gewählten Arbeitnehmervertreter richtet sich nach der Größe des Betriebes. Bei Betrieben mit bis zu zwanzig Mitarbeitern besteht der Betriebsrat lediglich aus einer Person, bei mehr als fünfzig Beschäftigten aus drei Mitgliedern und bei mehr als 100 Arbeitnehmern aus fünf Mitgliedern. Betriebe mit bis zu 200 Arbeitnehmern stellen einen Betriebsrat mit sieben Mitgliedern und mit neun Mitgliedern bei allen Unternehmen, die über diese Größe hinausgehen (§ 9 BetrVG). Gemäß § 14 BetrVG haben steht auch Leiharbeitnehmern mit mehr als sechs Monaten Beschäftigungszeit ein Betriebsratswahlrecht zu. Das Betriebsratswahlrecht umfasst das aktive und das passive Wahlrecht.

Was ist das aktive und passive Wahlrecht?

Das aktive Wahlrecht umfasst das Recht aller ständig beschäftigten Mitarbeiter, sich durch Abgabe ihrer Stimme an der Entscheidung, wer als Mitglied in den Betriebsrat entsendet wird, mitzuentscheiden (§ 7 BetrVG). Das passive Wahlrecht gewährt den Mitarbeitern eines Betriebes das Recht, sich zur Wahl in den Betriebsrat aufstellen zu lassen. Die entsprechenden Mitarbeiter bewerben sich zur Wahl in den Betriebsrat beziehungsweise kandidieren für selbigen (§ 8 BetrVG). Die Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre im Zeitraum zwischen März und Mai statt. Die Betriebsratswahl wird durch den Wahlvorstand geleitet, um eine mögliche Einflussnahme durch den Arbeitgeber zu verhindern und zu garantieren, dass die Wahl unparteiisch erfolgt. Häufig wird auch ein Anwalt für Arbeitsrecht in die Abläufe des Betriebsrates einbezogen.

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