Wirtschaftsausschuss

PAGELS ARBEITSRECHT FRANKFURT

Was ist ein Wirtschaftsausschuss im Arbeitsrecht?

Der Wirtschaftsausschuss ist ein starker Partner für den Betriebsrat, denn er nimmt vielfältige Aufgaben wahr. Dieser Ausschuss gestaltet die Zukunft des Unternehmens mit. Dieser Aufgabe gerecht zu werden, ist nicht leicht, denn schließlich können die Mitglieder ja nicht aus dem Kaffeesatz lesen oder in die sprichwörtliche Glaskugel schauen. Auf der Grundlage von Geschäftsbericht, Jahresabschluss und den Berichten der Wirtschaftsprüfung ist der Wirtschaftsausschuss jedoch in der Lage, zumindest Prognosen abzugeben, die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit bewahrheiten.

Warum ist ein Wirtschaftsausschuss notwendig?

Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten sind nicht nur verpflichtet, einen Betriebsrat zu gründen, sondern auch einen Wirtschaftsausschuss. Im Gegensatz zum Betriebsrat steht dem Wirtschaftsausschuss das Recht zu, wirtschaftliche Informationen von der Arbeitgeberseite einzufordern. In dieser Hinsicht ist der Arbeitgeber verpflichtet, diesen Ausschuss regelmäßig über die wirtschaftlichen Entwicklungen des Unternehmens auf dem Laufenden zu halten. Dieses Gremium bringt demzufolge einen echten Mehrwert für den Betriebsrat mit und stärkt diesem in jeder Situation den sprichwörtlichen Rücken. Die Sicherung von Arbeitsplätzen ist gleichfalls ein Thema für den Wirtschaftsausschuss, denn diese hängen unmittelbar von der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens ab. Hinsichtlich der Gründung eines Wirtschaftsausschusses sollte der Rat eines Anwaltes für Arbeitsrecht in Anspruch genommen werden, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

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