Wahlanfechtung Betriebsratswahl

PAGELS ARBEITSRECHT FRANKFURT

Was versteht man unter Wahlanfechtung Betriebsrat?

Stellt sich heraus, dass die Betriebsratswahl gegen Vorschriften des Wahlrechts, des Wahlverfahrens oder die Wählbarkeit verstößt, ist diese Wahl gerichtlich anfechtbar. Diese gerichtliche Anfechtbarkeit besteht, wenn nicht auszuschließen ist, dass das Wahlergebnis durch diese Regelverstöße beeinflusst oder geändert wurde. Die Frist zur Anfechtung ist mit zwei Wochen ab Bekanntgabe des Wahlergebnisses vergleichsweise kurz. Daher kann es durchaus passieren, dass Regelverstöße innerhalb dieser kurzen Frist nicht rechtzeitig erkannt und gemeldet werden. In diesem Fall bleibt es bei dem gerichtlich anfechtbaren Wahlergebnis und der Betriebsrat für die kommenden vier Jahre im Amt.

Die zuvor genannten Regelverstöße sind durchaus ernst zu nehmen und sollten nicht vorkommen, sie sind auf der anderen Seite jedoch nicht so ernst, als dass die Beteiligten dieses Ergebnis nicht hinnehmen könnten. Ein Wahlergebnis ist ferner anfechtbar, wenn die zuvor genannten Regel- und Rechtsverstöße nicht korrigiert wurden, beziehungsweise nicht korrigiert werden können. Die Anfechtung der Betriebsratswahl erfolgt beim zuständigen Arbeitsgericht.

Welche Regelverstöße gibt es im Verfahren zur Betriebsratswahl?

Ein Regelverstoß gegen die Wahlvorschriften liegt mit einer inkorrekten Wahlliste vor. In diesem Fall benennt der Wahlvorstand mehrere Arbeitnehmer nicht zur Wahl, weil fälschlicherweise davon ausgegangen wird, dass es sich bei diesen Arbeitnehmern um leitende Angestellte handelt (§ 5 BetrVG). Wahlberechtigt sind jedoch nur die Arbeitnehmer, die in der Wahlliste eingetragen sind. Ein Regelverstoß gegen die wesentlichen Vorschriften der Wählbarkeit liegt ferner vor, wenn Arbeitnehmer in der Liste zur Betriebsratswahl eingetragen sind, die nicht wahlberechtigt sind, weil sie leitende Angestellte sind. Diese Angestellten sind nicht wahlberechtigt, weil sie durch ihre leitende Position dem Arbeitgeber näher sind als den Arbeitnehmern. Wesentliche Verstöße gegen das Wahlverfahren liegen vor, wenn der Wahlvorstand ordnungsgemäß und fristgerecht eingereichte Vorschläge zur Betriebsratswahl nicht berücksichtigt, weil er davon ausgeht, dass die Frist nicht eingehalten wurde beziehungsweise die geforderte Anzahl von Unterschriften, die Unterstützung bekunden, fehlen. Ein weiterer Regelverstoß liegt bei Verletzung des Wahlgeheimnisses vor (§ 14 BetrVG, § 12 WahlO). Die Wahlzettel sind in einem Briefumschlag an den Wahlvorstand zu übergeben (§ 11 WahlO).

Wem steht das Recht auf Anfechtung der Betriebsratswahl zu?

Der Arbeitgeber, eine im Unternehmen vertretende Gewerkschaft oder eine Gruppe von mindestens drei Arbeitnehmern sind berechtigt, die Betriebsratswahl anzufechten. Die Wahlanfechtung hat innerhalb von zwei Wochen beim zuständigen Arbeitsgericht zu erfolgen (§ 19 BetrVG). In der Regel einigen sich die Parteien, um den Gerichtsprozess deutlich zu verkürzen. Um diese gütliche Streitbeilegung zu erreichen, müssen beide Prozessparteien bereit sein, Kompromisse zu machen, um der anderen Partei entgegenzukommen. Endet der Gerichtsprozess mit einem Vergleich, ist kein Rechtsmittel mehr möglich, da die Angelegenheit als endgültig erledigt angesehen wird. Bestehen Unklarheiten hinsichtlich der Betriebsratswahl, sollte ein Fachanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt hinzugezogen werden.

KANZLEI PAGELS
ARBEITSRECHT FRANKFURT
069-2980-1997

Ausgezeichnet 
[kundentests]

IHR RECHTSANWALT IM ARBEITSRECHT

Unsere Leistungen im Arbeitsrecht

KANZLEI PAGELS
Arbeitsrecht für Frankfurt

Kontakt
Tel: 069 2980 1997
Fax: 069 2980 1998
info@pagels-arbeitsrecht-frankfurt.de

KONTAKT

[contact-form-7 id=“1491″ title=“KontaktFormDSchutz“]

logo_brak
Logo-Mitglied-ARGE-Arbeitsrecht
Anwaltsverein Arbeitsrecht | Pagels Arbeitsrecht Frankfurt
AW-719612245