Kündigung wegen Selbstbeurlaubung

PAGELS ARBEITSRECHT FRANKFURT

Was versteht man unter Kündigung wegen Selbstbeurlaubung?

Selbstbeurlaubung ist Urlaubsantritt ohne Genehmigung des Arbeitgebers. Auch wenn die Verweigerung des gewünschten Urlaubs ärgerlich ist, sollten Arbeitnehmer sich auf keinen Fall selbst beurlauben, denn sie riskieren die fristlose Kündigung. Der Arbeitgeber ist grundsätzlich für die Urlaubsgewährung zuständig. Die verpflichtende Urlaubsgewährung durch den Arbeitgeber ist in § 7 Bundesurlaubsgesetz geregelt. Während der Arbeitgeber verpflichtet ist, dem Arbeitnehmer Urlaub zu gewähren und die entsprechenden Urlaubswünsche zu berücksichtigen hat, hat der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Urlaubsgewährung. Allerdings können dringende betriebliche Erfordernisse und die Urlaubswünsche von Kollegen dem eigenen Urlaubswunsch im Wege stehen. Betriebliche Erfordernisse können zum Beispiel Auftragsspitzen sein. In der Regel müssen Kollegen ohne Kinder hinter den Urlaubswünschen von Kollegen mit Kindern zurücktreten, sollte ein gleichzeitiger Urlaubsantritt nicht möglich sein.

Welche Konsequenzen drohen bei einer Selbstbeurlaubung?

Auch wenn den Arbeitnehmern ein gesetzlicher Urlaubsanspruch zusteht, besteht jedoch kein Recht auf Selbstbeurlaubung. Tritt der Arbeitnehmer seinen Urlaub ohne Genehmigung des Arbeitgebers an, verletzt er seine arbeitsvertraglichen Pflichten. Diese Vertragsverletzung kann als Arbeitsverweigerung eingestuft werden. Gemäß § 626 BGB droht die fristlose Kündigung. Allerdings ist der Arbeitgeber in dieser Situation beweispflichtig. Er muss darlegen, warum er den Urlaubswünschen des Arbeitnehmers nicht nachkommen konnte. Die Urlaubswünsche vorzugsberechtigter Arbeitnehmer beziehungsweise dringende betriebliche Gründe sind detailliert anzuführen. Selbst wenn der Arbeitgeber die Urlaubswünsche ohne nachvollziehbaren Grund verweigert, sollte der Arbeitnehmer sich nicht einfach selbst beurlauben, sondern Klage erheben oder eine einstweilige Verfügung erwirken.

Wann erfolgt eine Kündigung wegen Selbstbeurlaubung?

Entscheidet sich der Arbeitgeber für eine Kündigung, kann diese nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Ausschlussfrist beginnt mit der Rückkehr des Arbeitnehmers an den Arbeitsplatz zu laufen. Es ist jedoch zu empfehlen, dass der Arbeitgeber vor Ergreifung dieser doch recht drastischen Maßnahme den Arbeitnehmer anhört, um Gründe, die eine Selbstbeurlaubung möglicherweise rechtfertigen können, zu erfahren. Es gibt jedoch Rechtsexperten, die eine fristlose Kündigung wegen Selbstbeurlaubung als Überreaktion werten, die gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstößt. In so einer Situation sei alleine eine fristgemäße Kündigung zulässig. Die Kündigung aufgrund von Selbstbeurlaubung ist als verhaltensbedingte Kündigung einzuordnen, da der Arbeitnehmer ganz bewusst und damit steuerbar gehandelt hat.

Was sagen Rechtsexperten?

Manche Rechtsexperten vertreten die Ansicht, dass der Arbeitgeber in diesem Fall zuerst eine Abmahnung auszusprechen hat und erst im Wiederholungsfall kündigen darf. Überwiegend besteht jedoch die Ansicht, dass eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtmäßig ist. Bei der ordentlichen Kündigung ist die entsprechende Kündigungsfrist zu berücksichtigen. Das Arbeitsverhältnis besteht bis Fristende fort. Für den Arbeitnehmer besteht weiterhin Arbeitspflicht, für den Arbeitgeber die Pflicht zur Lohnfortzahlung. Eine Selbstbeurlaubung ist auch nach ausgesprochener Kündigung nicht zu empfehlen, da in diesem Fall eine fristlose Kündigung droht, die eine Sperrfrist der Arbeitsagentur von zwölf Wochen nach sich ziehen kann. Kein Arbeitnehmer sollte sich selbst beurlauben. Verweigert der Arbeitgeber den gesetzlichen Urlaubsanspruch, ist der Rat eines Fachanwalts für Arbeitsrecht in Frankfurt zu empfehlen.

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