Abwicklungsvertrag

LEXIKON ARBEITSRECHT

Was versteht man unter einem Abwicklungsvertrag?

Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag werden fälschlicherweise häufig als Synonym verwendet und daher genauso häufig verwechselt. Beide Verträge werden zwar eingesetzt, wenn es zu einer Trennung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kommt, tatsächlich gibt es jedoch rechtliche Unterschiede. Während der Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Sinne einer Aufhebung beendet, regelt der Abwicklungsvertrag die diesbezüglichen Modalitäten.

Mit dem Abwicklungsvertrag legen beide Parteien die Bedingungen hinsichtlich der Folgen der vorausgegangenen Kündigung fest. Dieser Vertrag kann das Arbeitsverhältnis jedoch nicht beenden. Die Verwechslungsgefahr besteht auch deshalb, weil der Aufhebungsvertrag gleichzeitig als Abwicklungsvertrag fungieren kann, da dieses Dokument häufig auch die Abwicklung der Trennung regelt. Ob ein Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag aus Sicht des Arbeitnehmers vorteilhafter ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab, da der rechtliche Unterschied zwischen beiden Verträgen in der Praxis weitreichende Folgen nach sich ziehen kann.

Fakten zum Abwicklungsvertrag




Fazit zum Abwicklungsvertrag

Ein besonderer Nachteil besteht dann, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zerrüttet ist, zum Beispiel aufgrund von Verfehlungen seitens der Arbeitgeberseite oder verhaltensbedingten Gründen des Arbeitnehmers. In solchen Fällen wird häufig ein Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag vereinbart, um die „Probleme“ diskret aus dem Weg zu schaffen. Welcher Weg für beide Seiten der Beste ist, lässt sich nicht pauschal beantworten und hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab. Arbeitnehmer sollten sich vor Abschluss eines Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrages auf jeden Fall durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.

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