Kündigungsschutz für Risikoträger
25 KWG (Kreditwesengesetz) regelt den Kündigungsschutz für sogenannte Risikoträger. Vereinfacht gesagt fallen unter diese Regelung alle Top Banker, „deren jährliche fixe Vergütung das Dreifache der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung überschreitet“, was einem Jahresverdienst von mehr als 220.000 Euro entspricht