Termination letter

Kündigungsschutz für Risikoträger

25 KWG (Kreditwesengesetz) regelt den Kündigungsschutz für sogenannte Risikoträger. Vereinfacht gesagt fallen unter diese Regelung alle Top Banker, „deren jährliche fixe Vergütung das Dreifache der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung überschreitet“, was einem Jahresverdienst von mehr als 220.000 Euro entspricht

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Versetzungsklausel

Die Versetzungsklausel wird auch als Versetzungsvorbehalt bezeichnet. Dieser Vorbehalt steht dem Arbeitgeber zu, während die Arbeitnehmer keinen Einfluss auf diese arbeitsvertragliche Klausel haben, obwohl sie direkt davon betroffen sein können. Mit dieser Versetzungsklausel steht dem Arbeitgeber das einseitige Recht zu, einen Mitarbeiter zu versetzen, zum Beispiel in eine andere Stadt oder sogar ins Ausland.