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Anwalt für Aufhebungsvertrag

PAGELS ARBEITSRECHT FRANKFURT

Aufhebungsvertrag erhalten?

Sie haben einen Aufhebungsvertrag von Ihrem Arbeitgeber erhalten? Oder Sie möchten ihr Arbeitsverhältnis beenden und einen Aufhebungsvertrag abschließen?

Schritt 1: Rufen Sie uns an

Die Kanzlei Pagels in Frankfurt berät und unterstützt Sie beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages oder eines Abwicklungsvertrages. Lassen Sie Ihren Aufhebungsvertrag durch prüfen. Sichern Sie sich jetzt einen zeitnahen Beratungstermin in unserer Kanzlei im Frankfurt am Main.

Schritt 2: Wir prüfen Ihren Aufhebungsvertrag

Vermeiden Sie mit unserer Hilfe Risiken und Nachteile beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages und lassen Sie uns Punkte nachverhandeln, die Ihnen wichtig sind.

Schritt 3: Wir setzen Ihre Ansprüche durch

Wir begleiten und unterstützen Sie bei den Abfindungsverhandlungen und ggf. bei der Freistellungsvereinbarung, Urlaubsabgeltung, Wettbewerbsverbot usw. mit Ihrem Arbeitgeber in Frankfurt und im gesamten Rhein-Main-Gebiet sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Wir kennen geeignete Strategien und Maßnahmen.

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5* Bewertungen für Anwalt Aufhebungsvertrag

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Wie reagieren, wenn der Arbeitgeber mir einen Aufhebungsvertrag vorlegt?

 

Schritt 1: Keine sofortige Unterschrift!

Nehmen Sie den Aufhebungsvertrag interessiert aber möglichst ohne weitere Kommentare entgegen und erbitten Sie sich eine Bedenkzeit von einigen Tagen. Lassen Sie sich nicht zur sofortigen Unterzeichnung des Vertrages drängen.

Schritt 2: Rechtsanwalt für Arbeitsrecht anrufen

Lassen Sie Ihren Aufhebungsvertrag von einem Anwalt prüfen. Wir können Sie über die möglichen Risiken Ihres konkreten Vertrages aufklären. Entsprechend Ihren persönlichen Zielen bezüglich einer möglichen Abfindung, dem Arbeitszeugnis und Austrittszeitpunkt sowie der Handlungsmöglichkeiten in Ihrem Fall, wird der Aufhebungsvertrag nachgebessert bzw. ein Gegenvorschlag erstellt.

Schritt 3: Änderungen verhandeln & durchsetzen

Ihre Änderungswünsche können wir direkt mit Ihrem Arbeitgeber verhandeln. Falls gewünscht, können wir als Anwälte aber auch nur im Hintergrund tätig sein und Ihnen Tipps und Vorlagen für die Verhandlung mit Ihrem Arbeitgeber geben.

Schritt 4: Sperrzeit vermeiden

Lassen Sie sich von der Agentur für Arbeit bestätigen, ob Sie bei Ihrem Aufhebungsvertrag mit einer Sperrzeit rechnen müssen.

ONLINE CHECK Ihres Aufhebungsvertrages

Kanzlei Pagels
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IHR ANWALT FÜR AUFHEBUNGSVERTRÄGE
Jetzt unverbindlich anrufen:

Tel: 069 2980 1997
Fax: 069 2980 1998

Wie können wir Ihnen beim Aufhebungsvertrag als Anwalt im Arbeitsrecht helfen?

Beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages oder Abwicklungsvertrages lauern viele Stolperfallen. Diese sind für den Laien nicht unbedingt auf den ersten Blick erkennbar, aber können für den Arbeitnehmer mit massiven finanziellen Nachteilen (z.B. durch Sperrzeiten oder steuerliche Nachteile) verbunden sein.

Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages oder Abwicklungsvertrages sollte daher nur nach anwaltlicher Beratung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht oder einer Anwaltskanzlei mit dem Schwerpunkt im Arbeitsrecht erfolgen.

Rufen Sie uns jetzt an und vereinbaren Sie eine Einschätzung Ihres Aufhebungsvertrages oder Abwicklungsvertrages mit der Kanzlei PAGELS in Frankfurt im Rahmen einer Erstberatung an.

Zahlt die Rechtsschutzversicherung?

Vereinfacht gesagt, zahlt Ihre Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten dann, wenn der Aufhebungsvertrag auf Initiative des Arbeitgebers erfolgt und die Alternative eine Kündigung wäre. Detaillierte Informationen zu dem Thema finden sie hier.

Häufige Fragen zum Aufhebungsvertrag





Arbeitslosengeld & Sperrzeiten




Steuern & Abgaben


 

KANZLEI PAGELS
Arbeitsrecht für Frankfurt

Kontakt
Tel: 069 2980 1997
Fax: 069 2980 1998
info@kanzlei-pagels.de

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